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Hallo zusammen
ist jemand in der Lage mir die Frage zu beantworten? Wenn ich eine Außenwand als flankierendes Bauteil betrachte, und ich habe ein zweischaliges Mauerwerk: Innen Porenbeton (650KG/m³ wegen ENEV) dann Luftschicht mit Kerndämmung dann 11,5cm Verblendschale. Ist das schalltechnisch dasselbe, als wenn die Wand alleine (z.B + WDVS) dasteht? In der DIN steht (glaube ich) nix. Hat sich da schon einmal ein schlauer Mensch zu ausgelassen? Der Luftschallschutz einer 18cm Stb-Decke (beim erhöhten SchSch) übereinanderliegender Räume zweier Wohnungen gelingt dann nur mit 11,5er Wänden mit hoher Rohdichte (>1,8) als Innenwände. (nix leichte Trennwände) Andreas Pst Es gibt ja den 2dB Aufschlag bei Gasbetonwänden hoher Dichte kann man da hier was mit werden? ..
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Wider besseres Wissens würde ich da mal nur die Innenschale als flankierendes Bauteil ansetzten ("biegesteife Anbindung"). Bei einer Berechnung nach DIN 4109 Bbl.1 kann man den Zuschlag für leichte Gasbetonwände auch nicht ansetzten, da nur Massen der flankierenden Bauteile gemittelt werden ...
Siehe auch bei Kalksandstein , die sehen´s wohl auch so. Gruß |
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