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Schallschutz Bauen im Bestand 20 Jan 2010 16:01 #31655

  • Daniel Fischer
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  • Beiträge: 25
S.g.Kollegen,

ich soll einen Schallschutznachweis führen für ein großes Kasernengebäude, das in eine Wohnanlage umgebaut wird. Wegen den großen Ausmaßen wurde das Gebäude bauzeitlich einer Realteilung unterzogen. Die Wände in den Achsen der Realteilungen sind aber "nur" einfache KS-Wände, 24cm, rho=2,0, beidseitig verputzt.

Frage 1: die 24er "Kommunwand" (R'w,r=55dB) erfüllt nicht den normalen Schallschutz-Standard für Haustrennwände nach DIN 4109, Tab.3, Zeile 2.2(erf R'w=57dB). Darf hier der Wert für Wohnungstrennwände in Geschoßhäusern nach Zeile 1.3.1 (erf R'w=53dB) herangezogen werden?

Frage 2: gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass flankierende Bauteile berücksichtigt werden müssen (dann gibts nämlich empfindliche Abschläge...)? Oder genügt generell ein einfacher Bauteilnachweis, z.B. nach Schneider Bautabellen Tafel 10.52 + 10.53?

Besten Dank für Ihre Antworten,
Grüße aus Nürnberg,
D.Fischer

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Aw: Schallschutz Bauen im Bestand 20 Jan 2010 18:13 #31658

Hallo

flankierende Bauteile müssen berücksichtigt werden, wenn ihre flächenbezogene Masse kleiner als 300 kg/qm ist. Grundsätzlich (öffentlich rechtlich) dürfte gegen den Ansatz "Wohnungstrennwand in Geschoßwohnungen" nichts einzuwenden sein. Schließlich handelt es sich ja wohl nicht um Einfamilienreihenhäuser (oder?). Allerdings würde ich mich da textlich "absichern".

Gruß Wolfgang

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Aw: Schallschutz Bauen im Bestand 21 Jan 2010 07:50 #31659

Hallo

sehe ich genauso.

Kurze evt. passende Frage am Rande:
Bei der Berechnung Luftschallschtutz von Stb-Decken, und da bei den flankierenden Bauteilen, darf da bei zweischaligen Aussenwänden auch die Aussenschale berücksichtigt werden???

Andreas
..

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Aw: Schallschutz Bauen im Bestand 27 Jan 2010 05:17 #31709

Goede morgen die heren,

OPJEPASST !

Kaserne zu Wohnung hört sich an wie:
"Teure Eigentumswohnungen" in guter Stadtrandlage !
Käuferklientel = Advokaten und andere Streitwillige Akademiker
Bauträger klüngelt mit der Kommune.

Der Mindestschallschutz nach DIN 4109 ist nicht mehr "Stand van de Technik!"
Der Rechtsstreit ist so gut wie sicher !!

Unbedingt das Schallschutzniveau mit dem Auftraggeber VERBINDLICH schriftlich festlegen.

Ganz genau arbeiten !!! (Stichwort flankierende Bauteile)
Und ganz wichtig: Aussagen über die Abkofferung von Schächten und zur Haustechnik treffen !!!

Lieber im Nachweis 3 Sätze zu viel schreiben, der Schallschutznachweis ist hier (fast) wichtiger als der Wärmeschutz.

Die Advokaten drehen dir nachher jedes Wort im Munde rum und werfen dir die Sätze vor, die du NICHT geschrieben hast.

zeeman

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