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Offener Kellerabgang 06 Jan 2010 07:18 #31501

Hallo,

momentan arbeite ich an der Erstellung eines EnEV-Nachweises für ein Mehrfamilienhaus. Das Haus ist unterkellert. Der Keller soll nicht beheizt werden. Das Treppenhaus im Eingangsbereich verbindet sämtliche Geschosse miteinander, wobei sich der Treppenlauf um einen in der Mitte stehenden Aufzugsschacht windet. Soweit alles klar?
Mein Problem ist, dass ich nicht genau weiß, wie ich den offenen Treppenabgang in den Keller richtig berücksichtige. Ich kenne die Lösung, dass der Teil des Kellers, der im Raumverbund mit dem Treppenhaus steht, als beheiztes Volumen berücksichtigt wird. Wie ist es aber dann mit den Wänden im Keller zu den unbeheizten Räumen? Müssen diese dann eine Dämmung erhalten?
Wie geht ihr in so einem Fall vor?

Gruß,
Ralf

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Aw: Offener Kellerabgang 06 Jan 2010 07:53 #31502

Hallo Ralf,

korrekt ist der Nachweis der wärmeübertragenden Umfassungshülle zu führen, hier also Bauteilnachweis gegen unbeheizte Räume und Flächen. Dazu Abgleich mit ENEV Tab. und so weiter.....................

MFG RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
zert. Energieberater der BAFA /DENA
München/Meissen

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Aw: Offener Kellerabgang 06 Jan 2010 07:56 #31503

Kannst du das etwas näher erläutern?

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Aw: Offener Kellerabgang 06 Jan 2010 16:59 #31505

Komische Frage ?!!!
ENEV 2009 § 7 Mindestwärmeschutz der Bauteile/Wärmebrücken , ist das abgearbeitet, dann NW Wohngebäude wenn mgl. nach 4108-6 (Planungszeitraum berücksichtigen , bis 31.12.2008) oder Referenzgebäude-NW nach 18599.

MFG RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
zert. Energieberater der BAFA /DENA
München/Meissen

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Aw: Offener Kellerabgang 07 Jan 2010 10:48 #31508

Hallo,

.....oder Referenzgebäude-NW nach 18599.

oder Referenzgebäude-NW nach DIN 4108-6 und 4701-10.

Gruß

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