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Aw: U-Wert Bodenplatte 14 Dez 2009 15:14 #31399

Hallo Fantomas

jetzt wollt ihr mich aber natzen

wo ist denn der bauphysikalische Unterschied zwischen

1. schwimmender estrich anstatt Gußasphalt
und
2. schwimmender Estrich anstatt schwimmender Estrich

???

bei c steht ausdrücklich (neu) aufgebaut und erneuert
Das bei der Variante "auf bestehenden Estrich wird ein schwimmender Estrich aufgebaut" ein Abschlag im U-Wert Sinn macht verstehe ich auch. Aber warum denn wenn ich Ihn neu aufbaue??
Wenn kein Platz mehr da sein sollte greift doch die Fußnote...

ich bin zu blöd....
(oder ich habe eine neue Nebenwirkungen der Grippeimpfung entdeckt...)
..

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Aw: U-Wert Bodenplatte 14 Dez 2009 23:34 #31401

Hallo Andreas,

nicht nervös werden, es wird schon keine Nebenwirkung sein.

Wir zerlegen mal die Anforderungen in der Anlage 3 und dem Abschnitt 5.

5. Wände und Decken gegen unbeheizte Räume, Erdreich und nach unten an Außenluft

Soweit bei beheizten Räumen Decken oder Wände, die an unbeheizte Räume, an Erdreich oder nach unten an Außenluft grenzen,
a) ersetzt, erstmalig eingebaut
oder in der Weise erneuert werden, dass
b) außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen
angebracht oder erneuert,
c) Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite aufgebaut oder erneuert,
d) Deckenbekleidungen auf der Kaltseite angebracht oder
e) Dämmschichten eingebaut werden,
sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 5 einzuhalten, wenn die Änderung nicht
von Nr. 4.1 erfasst wird. Werden Maßnahmen nach Satz 1 ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,040 W/(m·K)) eingebaut wird.

Also der Satz a) betrifft nur Decken, Wände und alles was sonst so vorgenannt steht und hier ist das Zauberwort " Decke " >> Oberer Abschluss eines beheizten Raumes, also nicht die Decke über dem unbeheizten Keller! Ausnahme ist die Decke die nach unten an Außenluft grenzt (keine Regel ohne Ausnahme)!
Und somit ist für die Kellerdecke c) bis e) möglich. Und hier ist zu beachten auf welcher Seite die Dämmung liegt, oben oder unten. Wie es bei c) steht ist bei oben liegender Dämmung ein U-Wert von 0,50 W/(m²K) vorzusehen. Bei d) und e) ist der U-Wert von 0,30 W/(m²K) das Maß.
In der Begründung (S.126) steht hierzu folgendes:
Die neuen Anforderungen in Zeile 5 haben in Fällen der Zeile 5a Spalte 3 Dämmstoffdicken von maximal 12 cm zur Folge. Das Anforderungsniveau der Zeile 5b entspricht dem bisherigen Anforderungsniveau der EnEV 2007; der Anwendungsbereich beschränkt sich nunmehr auf Fußbodenaufbauten. Als Folgeänderung zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Decken, die nach unten an Außenluft grenzen, wird die Zeile 5c mit einem Anforderungsniveau wie in Zeile 1 eingeführt; diese Bauteile sind vergleichbar mit Außenwänden.

Also muss ich zu meiner Schande :unsure: gestehen das es nicht ganz so war wie von mir vorgenannt, aber man ist ja lernfähig (vor allem wenn man liest).
Ich denke es sind alle Unklarheiten beseitigt und somit eine Gute Nacht.

Gruß
Stefan

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Aw: U-Wert Bodenplatte 14 Dez 2009 23:35 #31402

Hallo Andreas,

die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der Tabelle 1 der Anlage 3 in der EnEV 2009 beziehen sich wie deine Hotline schon richtig erklärt hat nur auf die Änderung, Erweiterung und den Ausbau von Gebäuden und kleine Neubauten mit weniger als 50m² Nutzfläche, treffen also für Neubauten mit über 50 m² Nutzfläche nicht zu.

Die in DIN 4108-2-2003 angegebenen Mindestwerte für Bodenplatten beziehen sich nur auf nicht unterkellerte Gebäude. Für den häufigen Fall von Bodenplatten in unterkellerten Gebäuden sind sogar in dieser Norm keine Mindestwerte aufgeführt.

Man kann die vorhandenen U-Werte für Bodenplatten in unterkellerten Gebäuden zwar nach DIN ISO-EN 13370 unter Berücksichtigung der Dämmwirkung des Erdreiches ermitteln, Grenzwerte werden jedoch ebenfalls keine angegeben.

Gruß
kleinku

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Aw: U-Wert Bodenplatte 15 Dez 2009 18:20 #31408

Moin,

also in den (Keller-) Raum geworfen wird vieles.
Dabei ist es meiner Meinung nach so einfach wie eben beschrieben:

Tabelle 1 bezieht sich nicht auf Neubauten, also egal, weil es ging doch um einen Neubau.
Die Werte des Referenzgebäudes beziehen sich lediglich auf das Referenzgebäude, dass tatsächliche kann ausgeführt werden, wie mensch es will, Hauptsache am Ende ist der Primärenergiewert kleiner als der des Referenzgebäudes und der spezifische U-Wert kleiner als die Anforderung gemäß EnEV.
Mindestwärmeschutz wird lediglich gemäß DIN 4108-2 einzuhalten sein. Da geht es um den Gesundheitsschutz, damit die Bauteile nicht absaufen.

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Aw: U-Wert Bodenplatte 15 Dez 2009 18:43 #31412

ach ja, nicht vergessen: EEWärmeG ist die dritte Anforderung, die einzuhalten ist.

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