Willkommen,
Gast
|
|
Ich vergaß...
sollte ein werter Kollege gesicherte anderweitige Erkenntnisse haben, so möge er mich doch bitte, im Hinblick auf das anstehende Fest der Liebe (ich bin Familienvater), vor der hungrigen "Gut"achtermeute erretten.... Andreas ..
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ich seh das ganze so:
Die einzelnen U-Werte des Referenzgebäudes musst du nicht einhalten. Es gilt auch nicht Anhang 3, da der nur für Änderungen von Bauteilen oder kleine Neubauten gilt. Du musst natürlich nach ENEV den gesamt H'T-Wert nach Tabelle 2 einhalten. Sonst gilt immer noch die DIN 4108-2 für den Mindestwärmeschutz |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Kollegen,
Hauke hat es auf den Punkt gebracht. Die Werte der Tabelle 1 im Anhang 3 der EnEV sind wie folgt zu verstehen: Zeile 5a >> Bei einer Dämmung auf der Unterseite der Kellerdecke oder auf dem Fußboden (Keller zu Wohnraum nutzen) ist der Wert von 0,30 W/(m²K) einzuhalten Zeile 5b >> Bei einer Erneuerung des Estrichs gegen den unbeheizten Keller oder des Fußbodens des beheizten Kellers ist der Wert von 0,50 W/(m²K) einzuhalten Aber wichtiger als all dies ist der Satz : Werden Maßnahmen nach Satz 1 ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,040 W/(m·K)) eingebaut wird. Gruß Stefan |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo StatikHeld
da musst du mir aber noch den Unterschied zwischen 1. "ersetzt" in 5a und 2. "erneuert" in 5c erklären dann erkläre ich dich auch noch zum EneV-Held... Adreas ..
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Andreas,
"ersetzt" >> raus mit dem alten Schei.. und neues rein "erneuert" >> lass den alten Schei.. drin und hau neues drauf So ist es meiner Meinung nach zu verstehen. Bei "erneuert" wäre es besser wenn man es mit "bzw. ergänzt" ergänzt hätte. Gruß Stefan |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
"ersetzt":
z.B. alten Gußasphaltestrich raus und schwimmenden Estrich rein. "erneuert": z.B. alten schwimmenden Estrich raus und neuen schwimmenden Estrich rein oder auf bestehenden Gußasphaltestrich wird ein schwimmender Estrich aufgebaut. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten