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Hallo zusammen
mal wieder das Brett.... (ihr wisst schon) Welcher mindestens einzuhaltende U-Wert gilt für die Bodenplatte eines beheizten Kellers (Neubau Bauantrag 2010) U-Wert des Referenzgebäudes 0,35 U-Wert Tabelle 1 Anlage 3, und dann 5a mit 0,3 oder 5c mit 0,5 Andreas ..
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Hallo Andreas,
m.E. U-Wert des Referenzgebäudes 0,35. Gruß Wolfgang |
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Hallo Wolfgang
für welche Fälle gelten dann die anderen beiden U-Werte Andreas ..
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Hallo Andreas,
ich würde Anlage 3, Tabelle1, Zeile 5b "Fussbodenaufbauten" nehmen U=0,50. Allerdings verstehe ich auch nicht was eine Decke gegen Erdreich sein soll Die Werte vom Referenzgebäude müssen nicht eingehalten werden. Allerdings wenn ich irgendwo was schlechter mache brauche ich an anderer Stelle Kompensationsmassnahmen. Mein Gebäude muss am Schluss besser wie das Referenzgebäude sein. Die einzelnen Bauteile können daher teilweise schlechter sein. Gruss Markus |
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Hallo Markus
ich würde dir ja gerne folgen (was soll ein U-Wert 2,5m in der Erde von 0,3 auch bringen??) aber wie erkläre ich mir den Unterschied zwischen Tabelle 5a und 5b??? Andreas ..
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Hallo
habe gerade mit meiner Hotline für mein Wärmeschutzprogramm gesprochen. Die werfen als min. U-Wert für Bodenplatten beheizter Gebäude mal die 0,3 in den Raum. Die freundliche Dame am Telefon sagte mir dann folgendes. Die EneV 2009 schreibt keine mindest U-Werte vor. Die Tabelle 1 im Anhang 3 regelt U-Werte nur für den Bestandsbau(oder kleine Gebäude <50m²NF). Und die 0,3 haben die Jungs von der Programmierung "nur so" genommen, weil sie eben keine anderen Angaben hatten. Ich werde dann mal für mich annehmen, (und vermutlich werde ich mich da demnächst mit 387 "Gut"achtern vor Gericht streiten müssen) das die alte Tabelle 3 der DIN 4108-2,2003 noch gilt: 1/k = 0,9 (m²K/w) 0,9+0,17 = 1,07 1,07 x (1/x) = 0,934 (W/m²k) und dann hab ich ein tierisch gutes Gefühl wenn ich es dann doch auf 0,5 auslege Gruß Andreas ..
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