Willkommen,
Gast
|
|
Hallo,
ist ein solcher Nachweis eigtl. von Nöten, wenn bekannt ist, dass alle Fenster verschattbar sind( Jalousien)? mfg ct |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo ct,
nach der EnEV musst du den Nachweis führen. Es ist ja auch relativ simpel wenn alles, wie beschrieben, verschattet werden kann. Ich denke es ist halt auch einfacher für einen eventuellen Außenstehenden auf das Papier zu schauen und nicht erst jemanden fragen zu müssen oder auf die Baustelle zu fahren. Und, ist mir auch eben erst aufgefallen, im Energieausweis gibt es auch ein Häkchen für die Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes und ohne Rechnung kein Häkchen Gruß Stefan |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Nein, zumindest nicht bei Ein- und Zweifamilienhäuser mit außenliegender Verschattung mit einem Wert von Fc<0.3, was bei Rollläden z.B. der Fall ist.
Nachzulesen in der DIN 4108-2 8.2 Ansonsten ist der Nachweis hin und wieder recht tücksich, die Grenzwerte schnell überschritten. Besonders gefährlich: wenn schon alles fertig ist. Sonnige Grüße ... |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten