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Gast
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Hallo Leute,
hab da mal eine Frage bezüglich Einzelfeuerungsplätze also Schwedenöfen in Zusammenhang mit der aktuellen ENEV 09. Dürfen beim Nachweis diese Öfen in irgendeiner Art berücksicht werden ? Ich meine hier nicht automatisch beschickte Holzfeuerungsanlagen sondern den einfachen Baumarkt Schwedenofen. Danke für eure Hilfe Markus |
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Gemäß der Aussage auf der Seite des Bundesumweltministeriums ist es Ländersache ob sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen angesetzt werden dürfen.
www.bmu.de/erneuerbare_energien/gesetze/...aqs/doc/40704.php#35 Ich nehme mal an, der normale Ofen aus dem Baumarkt fällt damit raus. |
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Hallo nochmal,
ich meinte nicht auf Bezug des EEWärmeG sondern wie hoch der Deckungsanteil eines solchen Ofens mit einem anderen Erzeuger z.B.BW Kessel angesetzt werden darf. Ich könnte ja sage ich nehme 50% Schwedenofen und 50% BW Kessel. Dann hab ich auf einaml einen sehr guten Qp und schaffe ich locker die ENEV Nachweise. Ist das so rechtens ? Wie gesagt, das EEWärmeG ist dann noch ein anders Thema. Gruss Markus |
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Meine Meinung ist, dass ein Ofen, den ich mit Kaminholz manuell bestücke, nicht angesetzt werden darf (lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen). Der Faktor des Nutzerverhaltens ist doch gar nicht festzulegen. Was ist, wenn dem Eigentümer das Holz ausgeht, oder er nur ab und zu mal Sonntags heizt.
Hast du mal versucht, die Frage einem Prüfer zu stellen? Gruß, Ralf |
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Hallo Ralf
da bin ich ganz deiner Meinung. Was meist du mit einem Prüfer ?? Wer soll das das sein ? Gruss Markus |
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Ein Prüfer von der Stadt, Landkreis oder aus einem Prüfbüro mit dem du zu tun hast. In seinen Aufgabenbereich fällt doch auch die Prüfung von EnEV-Nachweisen.
Gruß, Ralf |
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