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ENEV 2009, Nichtwohngebäude 27 Okt 2009 15:19 #30922

Moin,
habe gerade die Energiesparberechnung für ein Betriebsgebäude mit Sozialtrakt, also ein Gebäude mit Beheizung <19° im Hallenbereich aufgestellt.
Es sieht so aus, als ob ich jetzt nicht mehr ohne Isolierung der Hallensohle bauen darf.
Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt ?
Mein Auftraggeber verzweifelt wegen der Isolierungskosten.
Gruß aus Bremen
jupp

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Aw: ENEV 2009, Nichtwohngebäude 27 Okt 2009 16:52 #30925

Hallo Jupp,

als erstes muss man sich fragen ob es sich bei dem Hallenbereich um einen Aufenthaltsraum handelt. Der Sozialbereich ist klar ein Aufenthaltsraum und muss daher gemäß DIN4108-2, Tabelle 3 einen Wärmedurchlasswiderstand von R >= 0,90 m²K/W aufweisen. Je nach Hallengröße besteht aber jetzt in der EnEV2009 die Möglichkeit den innenliegenden Teil der Bodenplatte (5m Rand), siehe hierzu EnEV2009, Anlage 2, Punkt 2.3, in der Berechnung auszusparen. Wir werden wohl künftig noch genauer wissen müssen welche Nutzung vorgesehen ist um solche Fragen beantworten zu können. Also frag deinen Bauherren und lass dir dies schriftlich bescheinigen was in der Halle los ist. :woohoo:

Gruß
Stefan

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