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Hallo,
ich bin gerade mit dem Wärmeschutz für ein Möbelhaus (normale Innentemp., "anderes Gebäude") beschäftigt. Dämmung im Bereich der Sohle soll dabei eigentlich gem. Angabe Architekt vermieden wäre, aber allein schon durch den Mindestwärmeschutz ist hier Dämmung erforderlich. Gibt es abgesehen vom Mindestwärmeschutz weitere Anforderungen an Sohlenaufbauten dieses Gebäudetyps? Bei Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen ist es ja möglich, lediglich durch Randdämmstreifen zu dämmen. Wo finde ich diesen Passus? über Hilfen und Anregungen zu diesem Thema freut sich Tobias |
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Hallo,
Das ist richtig der Nachweis des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108 funktioniert nicht. Ich hatte vor Jahren den gleiche Fall für ein sehr grosses Möbelhaus. Der Bauherr wurde auf diesen Umstand hingewiesen und hat auf die Einhaltung der (damals gültigen) WSVO verzichtet. ... sollte man sich schriftlich geben lassen!!! Meines Achtens ist die Einhaltung des Wärmeschutzes bei Möbelhäusern ohnehin Blödsinn da diese Verkaufsstätten sehr große interne Wärmegewinne infolge Personen und einer Vielzahl an Beleuchtungskörpern haben. In der Regel ist eher die ausreichende Kühlung dieser Gebäude das Problem. Gruss Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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Hallo,
danke für die Antwort. Ich werde einen 5m-Randdämmstreifen vorsehen, der gem. DIN 4108-2 (2003-07) Tabelle 3 Zeile 7 erforderlich ist. Ich dachte zunächst, dass dieser Randdämmstreifen nur bei Gebäuden mit niedrigen Innentemp. verwendet werden darf, was so jedoch nicht korrekt ist. Ich habe keine Begrenzung für diesen 5m-Randstreifen gefunden. Ist dir was anderes bekannt? Gruß Tobias |
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Hallo TobiasA,
es gibt meines Wissens nach keine Begrenzung ..... 2 x 5m Dämmstreifen macht bei kleinen Gebäuden allerdings wenig Sinn..... Gruss Hans |
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