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Brandschutz Hallendach (A1) 23 Okt 2006 09:45 #17217

  • MarcoHerzog
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  • Beiträge: 224
Hallo,

wer kommt aus Schleswig-Holstein und kann mir bei einer brandschutztechnischen Frage weiterhelfen??
Habe folgendes Problem:
Geplant sind mehrere Gebäude für einen Zuchthof (Reithalle mit Stallung, Pferdeställe etc.). Alle diese Gebäude sollen mit "metecno"-Verbundelementen eingedeckt werden. Diese Elemente haben einen PUR-Hartschaumkern.
Nun fordert die Genehmigungsbehörde bei allen Dächern eine Wärmedämmung der Materialgüte A2 (besser A1). Demnach müssten dann Elemente mit Mineralwoll-Dämmkern verwendet werden. Diese sind aber erheblich teurer und würden aufgrund der Anzahl der Gebäude und der daraus resultierenden Gesamt-Dachfläche beträchtliche Mehrkosten bedeuten, die so nicht einkalkuliert waren.
Ich habe auch schon mit einem Sachverständigen telefoniert, der sich diese Forderung auch nicht erklären kann.
WER WEISS MEHR?? Ist diese Forderung berechtigt, und wenn ja woraus lässt sie sich ableiten?? Konnte in der LBO nichts eindeutiges herauslesen!!

Gruß
Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c
26676 Barßel
Tel.: 04499 / 918769
Mobil: 0174 / 4280227
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ReBrandschutz Hallendach (A1) 24 Okt 2006 06:30 #17241

Hallo Herr Herzog,
habe mal in unserer BauO NRW nachgesehen, finde aber auch nichts, mit dem sich ein A1 Baustoff begründen lassen würde. Aus was wird die Tragkonstrucktion denn hergestellt (aus BSH-Binder ?).
Ich versuche mal mehr heraus zu bekommen
§ 37 Dächer

(5) An Dächer, bei denen aufgrund ihrer Anordnung die übertragung von Feuer
auf andere Gebäude oder Gebäudeteile zu befürchten ist, können besondere
Anforderungen gestellt werden.
(Fettgedrucktes aus BauO NRW §35)
Bei aneinandergebauten giebelständigen Gebäuden ist das Dach für eine Brandbeanspruchung von innen nach außen mindestens feuerhemmend auszubilden; seine Unterstützungen müssen mindestens feuerhemmend sein. öffnungen in Dachflächen müssen, waagerecht gemessen, mindestens 2 m von der Gebäudetrennwand entfernt sein.

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