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Befreiung von der EnEV 07 Jun 2006 14:41 #15168

  • Mainzelmann
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Hallo Kollegen,

ich muss den Wärmeschutz für ein ca. 130 Jahre altes Gebäude führen, dass zu einem Museum umgenutzt wird. Die Fassade ist denkmalgeschützt. Ich kann also von Außen nichts machen. Das Mauerwerk ist ein zweischaliges Ziegelmauerwerk. Selbst wenn ich eine gedämmte Innenschale einbaue, habe ich das Problem der Decken als Kältebrücke, die sich durch die Innendämmung erheblich verschlechtert.
Ich neige dazu auf eine Befreiung zu drängen und an dem Gebäude baupyhsikalisch nichts zu machen, da ich mehr kaputt mache als gut.
Hat sich dann durch den Denlmalschutz alles erledigt, oder wie seht ihr das?

Im Voraus für Eure Antworten vielen Dank!!!

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ReBefreiung von der EnEV 09 Jun 2006 10:32 #15201

Hallo Mainzelmann,
es stellt sich doch erst mal die Frage wie wurde das Gebäude bisher genutzt? Wenn bisher eine Wohnnutzung vorhanden war, ist dies gegenüber der neuen Nutzung gleich und somit kein Nachweis erforderlich. Bei den Umbaumaßnahmen ist dann nur darauf zu achten die energetische Qualität nicht zu verschlechtern. Sollte es vorher nur ein "Schuppen" gewesen sein ist ein Nachweis zu führen. Hier würde ich einmal den Bestand nachweisen und einmal den energetisch verbesserten Nachweis nach der Sanierung. Mit diesen Werten kann man den wahrscheinlichen Verbrauch ermitteln und die Einsparung in Euro ausdrücken. Dem Gegenüber stellt man den Aufwand (Dämmung und Arbeit in Euro) den man machen muss um die Einsparung zu bewerkstelligen. Im Normalfall kommt bei deiner Baubeschreibung raus dass sich die Amortisationszeit irgendwo bei >30 Jahren liegt und es somit unwirtschaftlich ist. Und schon sind wir bei dem §17 der EnEV der dies als unbillige Härte aufführt und man eine Befreiung beantragen kann.
Gruß
Stefan

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