Hallo,
habe eine Frage bzgl. der Handhabung/Beurteilung von Kellerfenstern mit Lichtschacht in der EnEV. Wie sind solche Fenster zu betrachten? Als "normales Fenster" mit einem sehr hohem Verschattungsgrad (sowohl für Verbauungs-, überhang- und Seitenwinkel), denn immerhin kommt ja so gut wie gar kein Sonnenlicht herein.
Oder betrachtet ihr das Kellerfenster als "Wandbauteil" mit entsprechend schlechtem U-Wert?
Vielen Dank für Eure Tipps.
Gruß