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Schallschutznachweis Trennwand Altbau 10 Mär 2006 11:10 #13738

  • OliverJ
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Hallo.

Habe ein Problem bei einem BV.

Situation:

In einem Altbau ( 4 Familiendoppelhaus ) möchte die Bauherrin das Dachgeschoss ausbauen , um dort zwei Zimmer als Wohnraum nutzen zu können.
Ihr gehört das Erdgeschoss und die Hälfte des Dachgeschosses, die andere Hälfte des DG gehört dem Eigentümer des OG.

Problem:

Laut DIN 4109 muß die Hausstrennwand zu der anderen Haushälfte 57dB erfüllen.
Vorhanden ist aber nur eine einschalige 24cm Ziegel Wand .
Flankierende Bauteile sind die Decke OG ( Holzbalkendecke mit Einschub ) und die Decke zum Spitzboden ( Holzbalken)

Biegeweiche Vorsatzschale reicht nicht aus ( Massen zu gering )

Welche Möglichkeiten gibt es die Forderungen zu erfüllen ?

Beim Ausbau des DG muß natürlich aus die Decke des OG zum DG 57 dB ( nach VDI 4100 ) erreichen.

Habe noch keine Möglichkeiten gefunden, um dies mit einem schwimmenden Trockenestrich
zu lösen.


Gruß
Oliver

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ReSchallschutznachweis Trennwand Altbau 10 Mär 2006 12:11 #13741

Es handelt sich hierbei also um ein Zweifamilienhaus und nicht um ein Doppelhaus.

Ist den das DG überhaupt für Wohnzwecke vorgesehen. Wenn nicht bekommst du ja auch keine Probleme mit dem Schallschutz.

Ansonsten würde ich mich mal bei Herstellern für Schalldämmmatten erkundigen. In eine vorgesetzte Trockenbauwand integriert kann man damit schon einen Menge erreichen.

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ReSchallschutznachweis Trennwand Altbau 10 Mär 2006 16:57 #13750

Hallo Oliver,
das kann schnell eine ziemlich große Baustelle werden. Bei der Wand sehe ich nicht so grße Probleme. Mal bei Knauf oder Rigips gucken die haben doch für fast alles ein zugelassenes Wandsystem.
Bei der Holzbalkendecke kommt man meist nicht um eine Massenerhöhung rum (z.B. biegeweich, sprich schwimmend verlegte Gehwegplatten) und dann reicht die Statik nicht mehr.
Gute Planung ist wichtig, denn beim Schallschutz wird gerne gerichtlich geklagt...
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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Fax 030 - 859 670 54

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