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Hallo ,
gibt es auch für Fenster eine Forderung hinsichtlich des Mindestwärmeschutzes ? Ich habe nicht die Absicht , die Wohnzimmerfenster eines Einfamilienhauses mit einem U- Wert von 3,4 zu wählen. Aber in dem Fall , wo ich auch den Keller dämme und ihn damit zum beheizten Volumen rechne , kann ich mir vorstellen , dass ich kleine Kellerfenster mit diesem Wert vorsehe. Voraussetzung ist natürlich , dass der Gesamtnachweis hinkommt. Die Experten der Fa. Sypro sind der Ansicht , dass ich höherwertige Fenster vorsehen muss. Ich habe aber auch schon die Ansicht gehört , dass in DIN 4108 keine Forderung hinsichtlich des Mindestwärmeschutzes für Fenster enthalten sind. Viele Grüße KLaus Buddemeier K.Buddemeier in 48308 Senden
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Hallo,
bei bestehenden Gebäuden (also Ersatz oder erstmaliger Einbau) gibts für Fenster die Grenze 1.7, die DIN 4108 gibt keinen Mindestwärmeschutz an. Allerdings würde ich darauf achten, daß die Fenster so ausführt werden, daß kein Schwitzwasser anfällt. Gruß Wolfgang |
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Hallo Wolfgang , vielen Dank für die Antwort.
Kein Schwitzwasser : Das halte ich ja ein. Dieses Fenster baue ich ja nicht im Wohnzimmer ein , sondern nur im als Kellerraum genutzten Bereich des beheizten Volumens.Hier liegt die Luftfeuchtigkeit nicht so hoch. Liege ich da richtig ? Muss dieser Raum eigentlich einen eigenen Heizkörper haben oder nicht? Viele Grüße Klaus Buddemeier K.Buddemeier in 48308 Senden
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Hallo,
sicher ist im "normal" genutzten Kellerraum die Luftfeuchtigkeit aus Gebrauch geringer. Die EnEV verlangt auch nicht die Aufstellung eines Heizkörpers. Es genügt, daß der Keller durch die Lage der Wärmedämmung dem beheizten Volumen zugeschlagen wird. Die heutige Rechtsprechung zwingt die Planer aber zu einer peniblen (schriftlichen) Abklärung der beabsichtigten Nutzung von Kellerräumen und der daraus folgenden Konsequenz bei Abdichtung, Dämmung und Lüftung. Gruß Wolfgang |
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