Hallo Frank,
natürlch ist der Wärmeschutz auch hier zu beachten, doch die EnEV ist wahrscheinlich nicht anzunehmen. Im §2, Satz1 der EnEV ist klar definiert das ein Gebäude im Sinne der EnEV erst ein Gebäude ist, wenn es jährlich mehr als 4 Monate beheizt wird. Da du ein Wochenendhaus planst, kann man davon ausgehen das die Besitzer jede Woche sich 2 Tage dort aufhalten und das 52 Wochen lang >>> daraus werden weniger als 4 Monate und somit greift die EnEV nicht. Ich würde empfehlen mit dem Bauherrn zu klären welche Anforderung er erfüllt wissen möchte und eventuell die Mindestwerte der DIN einzuhalten wenn die Anforderungen zu niedrig sein sollten.
Gruß
Stefan