Liebe Kollegen,
es geht um eine Stahlhalle mit Werkstattbetrieb (--> Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen). Mehrere Hersteller solcher Hallen, haben mir gesagt, dass eine solche Hallo OHNE eine Dämmung der Bodenplatte ausführbar sei (die EnEV kann ich auch mit ausreichender Dämmung von Wänden und Decken einhalten). Sie berufen sich dabei auf eine "18°-Regel", die mir unbekannt ist.
Meiner Meinung nach muss ich in diesem Fall den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 Tabelle 3 erfüllen und folglich die Bodenplatte dämmen.
Wer hat denn nun Recht?
Vielen Dank im voraus