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Stichpr. Kontrollen 07 Feb 2006 08:24 #12961

Hallo Liebe Kollegen,

so. Ich habe jetzt tatsächlich mal bei der IKBAU-NRW angerufen.
Der zuständige Mitarbeiter bestätigte mir meinen Verdacht.
In NRW muß der Wärmeschutznachweis bei nicht zu prüfenden Bauvorhaben (Ein- und Zweifamilienhäusern) nicht mehr von einem staatlich anerkannten Schverständigen aufgestellt werden.
Dies bestätigt ein Schreiben vom Ministerium für Städtebau an die Bauaufsichtsbehörden vom Dezember 2004.
Danke an alle
Gruß
Andreas
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ReStichpr. Kontrollen 07 Feb 2006 08:25 #12962

Sorry falsch gepostet

siehe weiter unten
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ReStichpr. Kontrollen 07 Feb 2006 08:58 #12965

Hallo Andreas,
das ist mir neu. Sorry, für die falsche Antwort.
Hat der IKBAU Mitarbeiter zufällig auch etwas zur Haftung des Bäckers/Aufstellers gesagt ? Und zu stichprobenhaften Kontrollen ? Es besteht natürlich noch die Frage, ob ein Bäcker oder sonst ein Laie die HOAI einhalten muss.
......irgendwie sehe ich die Bauqualität in Gefahr und keinen Sinn mehr im saSV !!!
Gruss Hans

PS: Wo findet man so ein Schreiben vom Ministerium ?

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ReStichpr. Kontrollen 07 Feb 2006 09:36 #12966

Hallo Hans,

Warum so verbittert?
Die tatsache das du zum Aufstellen kein Sachverständiger sein mußt entbindet dich doch nicht von der Haftung.
Stichprobenhafte Kontrollen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
Das heißt es liegt wieder in der Verantwortung des Aufstellers. Wo sie auch hingehört.
Es ist doch auch wohl sehr verwunderlich, das du zum Aufstellen eines Wärmeschutznachweises Sachverständiger sein sollst, zum Aufstellen einer Statik aber nicht. Da sind doch wohl die Gewichte falsch verteilt oder. Mir ist es auf jeden Fall lieber sicher zu sein das mein Haús nicht zusammenbricht, als zu wissen das ich 2 Liter öl im Jahr sparen kann.
Grüße
Andreas
Im übrigen bin ich auch Sachverständiger für Schall - und Wärmeschutz
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ReStichpr. Kontrollen 07 Feb 2006 10:57 #12973

Hallo Andreas,
verbittert bin ich nicht ..... so schlimm ist es auch wieder nicht.
Im Falle der angesprochenen Statik bin ich ehrlich gesagt für eine generelle Prüfpflicht, denn auch EFH können sehr kompliziert sein und jeder macht mal Fehler - aber das ist ein anderes Thema.
Dass man keine stichprobenhaften Kontrollen mehr durchführen muss, sehe ich sehr skeptisch - dann hafte ich für Tatsachen, die ich nie gesehen habe - das da die Versicherung mitspielt....
Eine Unterschreitung der HOAI wird (wahrscheinlich) hingenommen - warum sollte sich der Bäcker daran halten ?
Der saSV muss unabhängig und von wirtschaftlichen Interessen frei sein - Sonstige Aufsteller handeln nicht unbedingt im Sinne des Kunden.
Ich denke, ich habe zurecht Sorgen um die Bau(stoff)qualität.
Gruss Hans

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