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ReStchpr. Kontrolle bei EFH 07 Feb 2006 11:10 #12975

Andreas schrieb:

Hallo zusammen,

Wie sieht es jetzt mit der Bescheinigung der stichprobenhaften Kontrolle während der Bauausführung (Anhang 3 Umsetzungsverordnung der ENEV) aus.
Muß ich die noch bringen bei einem Einfamilienhaus und wenn nicht, wo kann ich das nachlesen?



In Niedersachsen z.B steht in der Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (DVO-EnEV)

......

§ 1
Nachweise

(1) ....

(2) .....

(3) Der Bauherr hat, soweit Nachweise nach Absatz 1 erforderlich sind, eine Sachverständige oder einen Sachverständigen nach Absatz 1 zu beauftragen, eine Bescheinigung darüber auszustellen, ob die baulichen Anlagen und deren energietechnische Ausrüstungen den Nachweisen entsprechend errichtet oder geändert worden sind. Die oder der Sachverständige hat sich während der Bauausführung durch stichprobenhafte Kontrollen davon zu überzeugen, ob die baulichen Anlagen entsprechend den Nachweisen ausgeführt werden. Für die Bescheinigung nach Satz 1 gilt Absatz 2 sinngemäß.

(4) Die Fachunternehmer haben dem Bauherrn unverzüglich nach Abschluss
der jeweiligen Arbeiten ......
in einer schriftlichen Erklärung zu bestätigen, dass die von ihnen eingebauten oder geänderten Bauteile oder Anlagen den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen (Unternehmererklärung). In der Unternehmererklärung nach Satz 1 Nr.2 ist die Anlagenaufwandszahl nach Anhang 1 Nr.2 oder 3 EnEV anzugeben.

(5) Der Bauherr hat der Bauaufsichtsbehörde

die Nachweise nach Absatz 1 Nrn.1 bis 3, soweit sie nicht mit dem Bauantrag einzureichen sind, den Energie- oder Wärmebedarfsausweis,
die Bescheinigungen nach Absatz 3, soweit sie nicht nach §79 Abs.4 Satz 1 NBauO vor Ingebrauchnahme der baulichen Anlage einzureichen sind, und
die Unternehmererklärungen nach Absatz 4 auf Verlangen vorzulegen.

Grüsse

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ReStchpr. Kontrolle bei EFH 07 Feb 2006 12:18 #12981

Hallo Herr lehmann,

der Wortlaut der Umsetzungsverordnung in NRW ist praktisch identisch.

Eine Bezirksregierung hatte in einem konkreten Fall um überprüfung des betreffenden Passus in der Verordnung gebeten und das Ministerium hat
in NRW die Anforderung, den Sachverständigen betreffend, korrigiert.
Die Fachunternehmererklärung bleibt übrigens.
Bitte setzen sie sich doch einmal mit ihrer Kammer auseinder.
Würde mich interessieren ob es nur in NRW gilt.
Gruß
Andreas
..

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ReStchpr. Kontrolle bei EFH 07 Feb 2006 12:39 #12983

.. ihr habt ja auch keinen bürokrotieabbauwütigen Profilneurotiker als Landesfürsten.... ääh, ääh,

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