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Gebäudekomplex mit gemeinsamer Heizanlage 24 Jan 2006 09:42 #12606

Hallo Kollegen,

wir planen im Moment den Umbau bzw. Neubau einer Schule. Der Gebäudekomplex besteht aus 2 Altbauten (Denkmalschutz) und einen Neubau. Alle drei Gebeäude werden über 1 Heiztechnik im Hauptgebäude Bestand beheizt. Für die denkmalgecshützten Altbauten wurde eine Ausnahmegenehmigung gestellt. Der Auftraggeber möchte gerne den Heizwärmebedarf nach der fertigstellung wissen. Wie kann ich diesen ermitteln?
Betrachte ich jedes Gebäude einzeln? Welche Heizart muß ich dann wählen? Und wie verhält sich das dann mit den anderen Gebäuden?
Oder muß ich die Gebäude als ein Gebäude betrachten, da auch nur eine Heizanlage?

Gruß Melanie

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ReGebäudekomplex mit gemeinsamer Heizanlage 25 Jan 2006 10:50 #12651

  • StatikHeld
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Hallo Melanie,
es stellrt sich die Frage ob der Neubau mit den anderen Gebäuden verbunden wird und es somit ein Anbau ist oder ob es sich um drei einzelne Gebäude (freistehend) handelt. Im ersten Fall gibt es von der DENA eine Hilfe (Regelungen der EnEV zu Erweiterungen und Anbauten) >>>
www.deutsche-energie-agentur.de/page/fil..._und_Erweiterung.pdf

Im zweiten Fall würde ich den Nachweis für jedes einzelne Gebäude führen (sehr aufwändig für die alten Gebäude) mit jeweis der Heizanlage (s. §14 der EnEV). Dies führt zu teilweise komischen Ergebnissen weil man nicht einfach die Ergebnissen multiplizieren kann, da die A/V-Verhältnisse nicht stimmen für die Ermittlung des ep-Wertes.

Gruß
Stefan

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ReGebäudekomplex mit gemeinsamer Heizanlage 25 Jan 2006 12:06 #12656

Ich nehme an, der Bauherr möchte in etwa seine Heizkosten abschätzen können?
Ich würde alle drei Gebäude einzeln berechnen - stehen verm. ja auch einzeln.
Die Anlagentechnik ist für den Heizwärmebedarf so nicht interressant - Du kannst die Jahresbedarf in kWh ausrechnen und dann z. B. in ltr. Heitöl ausdrücken.

Gruss Jörn

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ReGebäudekomplex mit gemeinsamer Heizanlage 25 Jan 2006 12:09 #12657

Hallo Melanie,

um den Heizwärmebedarf Qh zu ermitteln, ist die Betrachtung der Anlage nicht erforderlich.

Ich nehme aber an, dass der Bauherr wohl eher den Endenergiebedarf wissen möchte.
(Das, was er zahlen muss....)

Hier kommt es anhand der Nutzung des Gebäudes oftmal zu erheblichen Abweichung gegenüber der ENEV Berechnung, da bei der Berechnung von festen Randbedingungen (19°C innen, wie wird gelüftet, usw. ) ausgegangen wird.

Es ist eher notwendig eine Art Energieberatung durchzuführen, in der das Nutzerverhalten sehr stark berücksichtigt wird.

Ich kann es nicht empfehlen die Endenergiewerte nach ENEV an den Bauherren zu geben und dann zu sagen:" Das wird dein Verbrauch sein". Da ist der Streit schon vorprogrammiert...

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