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Energiepasserstellung - wer darf?? 11 Jan 2006 09:35 #12358

Hallo,
ich mache nun schon ein paar Jahre Wärmeschutznachweise.
Nirgends konnte ich verbindlich sehen, wer zur Erstellung dieser neuen Energiepässe für Neubau und Altbau berechtigt ist. Sind es pauschal alle Architekten, bauvorlageberechtigten Ingenieure, Statiker. Oder muß man einen entsprechenden speziellen neuartigen Lehrgang zum Energieberater gemacht haben. Diese Lehrgänge werden ja komischerweise zur Zeit wie verrückt angeboten.
Mein Gefühl sagt mir, daß ich mit der langjährigen Erfahrung dazu berechtigt bin. Basis des Passes ist die ENEV mit ihrem Berechnungsalgoritmus, und das machen wir ja nun schon eine Weile.
Vielleicht hat jemand dazu was irgendwo gefunden.

Vielen Dank
Volker Streit

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ReEnergiepasserstellung - wer darf?? 11 Jan 2006 09:49 #12359

Hallo Herr Streit,
es gibt die viel diskutierten Energiepässe für Bestandsgebäude noch nicht. Die EU fordert zwar ab 1.1.06 für alle neu vermieteten oder verkauften Wohnungen diesen Pass, nur hat man dies bisher in Deutschland noch nicht umgesetzt. Soll aber in diesem Jahr noch kommen. So weit ich gehört habe soll der Pass auf Basis von Verbrauchsdaten erstellt werden. D.h. ölverbrauch der letzten drei Jahre geteilt durch die Wohnfläche und fertig ist der Pass. Das kann dann der Verwalter selber machen.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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Fax 030 - 859 670 54

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ReEnergiepasserstellung - wer darf?? 11 Jan 2006 10:09 #12362

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das sind die Infos, die mir auch schon bekannt sind. Die Frage ist, kann ich diesen Pass dann auch erstellen, oder muß ich mich zu einem speziellen Energieberater weiterbilden?

mfG
Volker

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ReEnergiepasserstellung - wer darf?? 11 Jan 2006 10:14 #12365

Hallo ibstreit,

ich würde mich als Bauvorlageberechtigter vorsichtshalber in die entsprechende dena-Datenbank eintragen lassen. Eine generelle Regelung zur Ausstellerberechtigung gibt's noch nicht. Auch diskutiert man noch, ob nach Bedarfs- oder Verbrauchsdaten auszustellen ist.
In der übergangsphase wird wohl beides möglich sein, obwohl aus meiner Sicht der die Bedarfsermittlung sinnvoller ist, da das Nutzerverhalten außen vor bleibt.

Gruß
Olaf

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