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Reenev - ausführungsbestimmungen 05 Dez 2005 09:39 #11810

Hallo Carsten,

in den meisten Bundesländern gibt es Durchführungs- oder sog. Umsetzungsver-ordnungen zur EnEV (DVO / UVO). Hier wird ausgesagt, wer die Nachweise auf-stellen und die Kontrollen der Umsetzung auf der Baustelle durchführen darf. Im Prinzip werden dort die Verantwortlichkeiten (Bauherr, Planer, Unternehmer) fest-gelegt.
Was meinst Du denn genau mit Ausführungsbestimmungen? Dämmstoffdicken und so
ergeben sich doch aus dem Wärmeschutznachweis. Einbauanleitungen gibts in der Regel von den Herstellern. Wofür noch Ausführungsbestimmungen??
Dies Thema interessiert mich auch. Werde den Dialog weiterverfolgen!

Gruß
Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c
26676 Barßel
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