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Schallschutz-Richtlinie 20 Sep 2005 08:28 #10864

  • MarcoHerzog
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Hallo Kollegen,
habe vor kurzem schon einmal nach VDI-Richtlinie 4100 (Schallschutz) gefragt.
Ist denn niemand im Besitz dieses Regelwerkes??
Dann eine andere Frage: Wonach geht Ihr beim Schallschutznachweis vor??

Gruß an alle
Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
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ReSchallschutz-Richtlinie 20 Sep 2005 11:41 #10875

Hallo Marco,
Nachweise führe ich bislang alle nach DIN 4109. Im Vorfeld kläre ich, ob Mindestschallschutz oder "erhöhter" Schallschutz gefordert wird und halte das auch schriftlich fest. VDI-Richtlinien habe ich leider auch nicht, habe aber auf einem Schallschutzseminar die folgende Internetadresse erhalten:
www.dega-akustik.de dort soll es unter "BR0101" eine vergleichende Aufstellung von Forderungen aus DIN 4109 und VDI-Richtlinien geben.
Gruß Wolfgang

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ReSchallschutz-Richtlinie 20 Sep 2005 11:50 #10876

Ich muss nachschieben "BR0101" bringt nix... einfach auf Memorandum klicken, dann gibts 10 pdf-Seiten Schallschutzforderungen.
Gruß Wolfgang

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ReSchallschutz-Richtlinie 21 Sep 2005 13:41 #10907

  • MarcoHerzog
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  • Beiträge: 224
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für den Link. Werde gleich mal nachschauen.
Bei uns wird demnächst auch ein Schallschutzseminar angeboten. Werd´ ´mich
auch dort gleich mal anmelden. Hoffe es bringt dann Licht ins Dunkel - gerade
was die rechtliche Seite angeht. Im Moment sagen alle möglichen Quellen mir,
dass erhöhter Schallschutz immer - am besten sogar mit Angabe der Schallschutz-
stufe und der Kennwerte - gesondert vereinbart werden muss. Die Gerichte sehen
das aber anscheinend anders.
Wie war denn Dein Schallschutzseminar?? Wurde dort auch etwas über die recht-
liche Seite ausgesagt??
Nochmals Danke für die Antwort!
Gruß
Marco
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ReSchallschutz-Richtlinie 22 Sep 2005 05:09 #10909

Hallo Marco,
Das Preis-/-Leistungsverhältnis bei Seminaren lässt nach meinem Eindruck Wünsche offen. Das liegt nicht an den Referenten, sondern an schlampig ausgearbeiteten Regelwerken. Die Juristen können sich freuen..:-)
Klar ist: Mindestschallschutz muss immer erbracht werden. Erhöhter Schallschutz kann bereits durch blumige Baubeschreibungen (z.B. "Komfortwohnungen") im Juristensinn gefordert sein. Dann hängt es am subjektiven Empfinden des Lärmgeschädigten und "seinem" Sachverständigen ob die Empfehlungen des erhöhten Schallschutzes nach DIN 4109 oder doch etwaige strengere VDI-Richtlinien einzuhalten gewesen wären. Also werde ich wohl das Memorandum studieren und die einschlägigen VDI-Richtlinien und die TA-Lärm besorgen müssen :-(
Gruß Wolfgang

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ReSchallschutz-Richtlinie 22 Sep 2005 08:44 #10916

  • MarcoHerzog
  • MarcoHerzogs Avatar Autor
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  • Beiträge: 224
Hallo Wolfgang,

das subjektive Empfinden des "Lärmgeschädigten" steht aber wohl in direkter Verbindung mit dem Grundgeräuschpegel. Beachtest Du bei deinen Planungen diesen Grundgeräuschpegel?? Wenn ja, wie ermittelst Du diesen möglichst genau?? Hängt ja auch wohl mit den Lebensgewohnheiten der zukünftigen Bewohner zusammen (z.B. läuft bei meiner Mutter den ganzen Tag das Radio im Hintergrund).
Wenn ich ehrlich bin, kenne ich auch keinen Planer, der nach VDI vorgeht. Anscheinend machen wir alle dieselben Fehler !? Haben die Bauherren und Rechtsanwälte leider wieder eine "Gesetzeslücke" mit ausreichend Auslegungsfreiheit gefunden, um uns das Leben schwer zu machen.
Apropos Auslegung: Wie gehst Du bei Wohnungstrennwänden vor??
Beispiel Doppelhaus mit Trennwand 2 x 17,5cm KS RDK 1.8 mit Trennfuge 3cm mit Dämm-Matte Typ T. Trennfuge geht jedoch nicht durch das Einzelfundament sondern nur bis einschließlich Sohle. (Empfehlung von ARGE für zeitgemäßes Bauen e.V. Kiel) Wie sieht es denn hier mit meinem rechnerischen Zuschlag von 12 dB aus?? Darf ich diesen trotzdem ansetzen, um rechnerisch die erhöhten Anforderungen zu erreichen?? Und gibt es Versuchsmessungen zum tatsächlich erreichbaren Dämm-Maß?
Warte gespannt auf Deine Auslegung!
Gruß
Marco
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