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Dämmung Keller 13 Sep 2005 20:03 #10794

Hallo,

habe eine kleine Frage zur Beruhigung meines Gewissens. Ein Architekt behauptete es gäbe mindest Dämmmaße für Keller.
Meines Wissens gibt es doch lediglich für niedrig beheizte Gebäude ( Anhang Tabelle ?? )
das vereinfachte Verfahren nachdem die Bauteile einen bestimmten U-Wert nicht unterschreiten dürfen.
Ansonsten muss doch einfach mein Nachweis funktionieren. Egal wo Ich wieviel dämme.

Für Antworten wäre Ich dankbar.

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ReDämmung Keller 14 Sep 2005 07:59 #10806

Hallo,
bei unbeheizten Gebäudeteilen gibt's keinen Wärmeübergang, also auch keine Mindestforderungen für Wärmeschutz. Was anderes gilt, wenn ich Kondensat (z.B. Tropfwasser bei Blechdächern) verhindern muss.
Gruß Wolfgang

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ReDämmung Keller 14 Sep 2005 09:32 #10810

Hallo,
es gibt die DIN 4108-2, die in allen Ländern bauaufsichtlich eingeführt sein müsste.
Dort wäre für eine Wand eines Aufenthaltsraumes gegen Erdreich ein R von 1,2 m²K/W einzuhalten. Bei geringerem Wärmedurchlasswiderstand wären Schäden infolge Kondenswasserbildung zu befürchten.
Gruß Maik Mahr

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ReDämmung Keller 14 Sep 2005 12:05 #10816

da war Ich natürlich ein bißchen voreilig.
Der Tau/Kondenswasserausfall muss natürlich berücksichtigt werden.

Vielen Dank

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