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Gast
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Hallo,
bei einem Wohngebäude soll auf Bauherrenwunsch der Keller niedrig beheizt werden. Nachweise 1.)niedrig beheiztes KG und 2.)normal beheizte Geschosse oberhalb habe ich als eigenständige Gebäude geführt. Beim Nachweis 2.) müssten meiner Einschätzung nach die Türen+Wände zum KG berücksichtigt werden, ich habe aber nichts darüber gefunden, weiß jemand Rat ? Gruß rainer |
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ich so nicht machen, wenn Heizung im KG komplett als normal beheiztes Gebäude.
Zonierung scheint mir hier nicht sinnvoll. gruss Jörn |
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Hallo Jörn,
wäre mir auch wesentlich lieber gewesen (weniger Arbeit) ist aber wegen den höheren Anforderungen, insbesondere an die KG-Außenwand nicht gewünscht! Gruß rainer |
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Aber macht es Sinn im übergang von beheizt zu niedrig beheizt einen hohen Aufwand zu betreiben?
Ich halte es für wesentlich sinnvoller den Keller komplett zu dämmen, der BH kann ja in dem Bereich weniger heizen, und irgend einen Wärmeschutz braucht auch der niedrig beheizte Teil. + Wie machst Du die Nachweise? Einen Nachweis für ein "ideelles " Gebäude beheizt und einen für ein unbeheiztes Gebäude? Das scheint mir nicht logisch. + Außerdem gibt es wesentlich mehr Anschlußdetails, die wärmebrückentechnisch zu betrachten sind. + ökologisch wäre allerdings wohl ein möglichst kleines Gebäude mit wenig Heizaufwand sinnvoll |
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Hallo Jörn,
es sind zwei ENEV-Nachweise, als wenn es zwei Gebäude wären notwendig. Bei den trennenden Bauteilen sind mir nur die Türen und Wände unklar. Nach dem was ich gefunden habe gibt es hierfür keine Anforderungen!? Gruß rainer |
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Hallo Rainer,
interessanter Fall, aber wie sieht den das Endergebnis für das Haus aus ? Willst du etwa den Jahres-Primärenergiebedarf der beiden Gebäude zusammenaddieren ? Es ist doch schließlich nur ein Gebäude. Bei www.impulsprogramm.de gibt es Ausführungsdetails zu Türen und Wänden, allerdings zu unbeheizten Räumen. |
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