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Schallschutz Haustrennwand 11 Aug 2005 13:41 #10422

Hallo,

bei einem aktuellen Projekt wird ein Holzrahmenbauhaus an ein bestehendes Massivhaus angebaut. Das Bauamt verlangt nun logischerweise einen Schallschutznachweis.
Wie führe ich den Nachweis der Haustrennwand bei einer solchen Kombination (Holzrahmenbauwand/Massivwand)? Der Nachweis für eine Schale allein ist natürlich nicht ausreichend - können die Werte der einzelnen Schalen addiert werden, gibt es Korrekturwerte?

Mike

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ReSchallschutz Haustrennwand 13 Aug 2005 09:13 #10453

Hallo,
schade, daß noch keine Antworten eingegangen sind, hätte mich auch interessiert! Deshalb meine weniger qualifizierte Vorgehensweise:
Nach Schneider Bautabellen (16. Aufl. Seite 10.57 ff)
Tab. 10.57a Flächenbezogene Masse der vorh. Massivwand, daraus R'w,R der Gesamtwand ablesen (z.B. für 300 kg/qm --> 54 dB). Ist aber nur gültig für flankierende Wand von 300 kg/qm. Vielleicht ist dies ja beim bestehenden Gebäude gegeben.
Wenn nicht, würde ich nach Tafel 10.59a abmindern.
In Erwartung fachkundiger Kritik grüßt Wolfgang

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ReSchallschutz Haustrennwand 13 Aug 2005 09:43 #10455

Mach es so, wie Wolfgang schon angefangen hat zu erklären. Anschließend nimmst Du die Holzständerwand und betrachtest sie als freistehende Vorsatzschale der Gruppe B nach Tafel 10.57b im Schneider 16.Aufl. Hierfür darfst Du dann 15 dB zum vorherigen Wert dazuaddieren. Vielleicht reicht das dann. Da die Dämmung sicher mehr als 60 mm beträgt, wird der tatsächliche Wert noch größer als 15 dB sein. Wer weiß es noch genauer?

Mit freundlichen Grüßen
Hubert
Hubert

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ReSchallschutz Haustrennwand 15 Aug 2005 07:40 #10459

Hallo Hubert,

warum darf ich denn 15 dB dazuaddieren? - Die 12 dB für die zweischalige Ausführung sind mir klar, aber.. Meine überlegung ist auch dahingehend, aber es ist halt nichts halbes und nichts ganzes, obwohl die Anforderungen sicherlich locker eingehalten werden können.

Mike

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ReSchallschutz Haustrennwand 15 Aug 2005 09:49 #10462

Es steht so im Ministerialblatt Nr. 77 für NRW vom 26.10.1990, Beiblatt 1 zu DIN 4109.
Fußnote 1 zu Tabelle 7.
In einem Wand-Prüfstand ohne Flankenübertragung wird das bewertete Schalldämm-Maß Rw,p einer einschaligen, biegesteifen Wand durch Vorsatzschalen der Gruppe B um mindestens 15 dB verbessert.

Mit freundlichen Grüßen
Hubert
Hubert

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ReSchallschutz Haustrennwand 16 Aug 2005 08:35 #10468

Hallo Hubert,

allerdings steht dies im Gegensatz zu Tabelle 8 - oder sehe ich das falsch!? Schließlich stehen hier bereits dB Werte für die jeweiligen Wandgewichte mit den unterschiedlichen Ausführungen nach Tabelle 7. Gemessen an einer einfachen Wand beträgt die Verbesserung so 4-5 dB.

Mike

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