Der höhere Planungsaufwand des Nachweises nach EnEV gegenüber der alten Wärmeschutzverordnung soll höhervergütet werden. Momentan gibt es noch keine geänderte Honorartabelle für den EnEV- Nachweis. Im Bauphysikkalender 2002 wird daher angegeben, die entsprechenden Tabellenwerte der HOAI abhängig vom Schwierigkeitsgrad mit einem Faktor zwischen 1,8 und 2,9 zu beaufschlagen. Mehr Info's unter
www.enev.info