... heißt wohl umgekehrt betrachtet: alle alös BANDWAND getsuften Wände erfüllen die forderung gengen Stoßbeanspruchung ! Jetzt lichtet sich der Nebel.
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Brandwände werden nach DIN 4102-3 geprüft und sind damit nachgewiesen. Weitere Nachweise, z.B. statische Nachweise hinsichtlich der Stoßbeanspruchung, sind nicht erforderlich. Die Mindestabmessungen von Brandwänden richten sind nach DIN 4102-4.
Brandwände müssen folgende erhöhte Anforderungen erfüllen:
• Sie müssen aus Baustoffen der Baustoffklasse A (nicht brennbar) nach DIN 4102-1 bestehen.
• Sie müssen mindestens die Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4102-2 erfüllen; tragende Wände müssen diese Anforderung bei mittiger und bei ausmittiger Belastung erfüllen.
• Brandwände müssen unter einer dreimaligen Stoßbeanspruchung - Pendelstöße mit 3000 Nm Stoßarbeit (200 kg Bleischrotsack) - standsicher und raumabschließend im Sinne von DIN 4102-2 bleiben.
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