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Windlasten Hamburger Hafen
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THEMA: Windlasten Hamburger Hafen
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#33316
Windlasten Hamburger Hafen 21.08.2010 08:52  
Hallo Kollegen,

ich bin auf der Suche nach den Windlasten für den Hafen in Hamburg. Es besteht wohl eine Abhängigkeit der Windlast von der Wasserhöhe im Hafenbecken??!

Für die Antworten besten Dank

Bernhard
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#33322
Aw: Windlasten Hamburger Hafen 23.08.2010 10:41  
verzögert sich deshalb der Bau der Elbphilharmonie? Werden jedesmal bei Tidenwechsel stärkere bzw. schwächere Bauteile eingesetzt bzw. ausgetauscht?

Pitt
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#33368
Aw: Windlasten Hamburger Hafen 26.08.2010 16:58  
Hallo Pitt,

viele Dank für Deine kompetente Antwort. Habe inzwischen die Antwort von einem Prüfing aus Hamburg erhalten.

Gruß

Bernhard
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#33369
Aw: Windlasten Hamburger Hafen 26.08.2010 17:20  
Moin,

das war eher eine Frage.

Die Antwort des Prüfers interessiert mich. Wie ist denn das Ergebnis?

Gruß Pitt
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#33370
Aw: Windlasten Hamburger Hafen 26.08.2010 17:40  
Hallo Pitt,

aus der HBauO § 15

... Die Windlast ergibt sich nach DIN 1055-4:2005-03, Abschnitt 10.2 oder 10.3. Nach 10.2 ist mindestens Windzone 2-Küste anzusetzen. Nach 10.3 gilt Windzone 2, Mischprofil I/II ab einem Bemessungswasserstand NN+0,0 m; Anhang B ist nicht anzuwenden.
gerne auch per e-mail

Lt. Prüfer ist der niedrigster Wassestand an dieser Stelle -+0

Gruß Bernhard

P.S.

Lt. Prüfer ist bei niedriegwasser +- O!!!.
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#33371
Aw: Windlasten Hamburger Hafen 26.08.2010 18:16  
Was nicht alles in diesem Paragraphen der HBauO steht ...
    § 15 Standsicherheit
    (1) 1 Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein.
    2 Bauteile müssen auch im Brandfall ausreichend lange standsicher sein.
    3 Die Standsicherheit muss auch beim Errichten, Ändern und Beseitigen sichergestellt sein.
    4 Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden.
    (2) 1 Die Verwendung gemeinsamer Bauteile für mehrere bauliche Anlagen ist zulässig.
    2 Für bauliche Anlagen auf mehreren Grundstücken gilt dies nur, wenn durch Baulast gesichert ist, dass die gemeinsamen Bauteile bei der Beseitigung einer der baulichen Anlagen bestehen bleiben können.
    3 Für verfahrensfreie Gebäude bedarf es nicht der Bestellung einer Baulast.
    ... erstaunlich
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