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Schallpegeldifferenz als Angabe im Bebauungsplan
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THEMA: Schallpegeldifferenz als Angabe im Bebauungsplan
#33028
Schallpegeldifferenz als Angabe im Bebauungsplan 07.07.2010 13:21  
Hallo Kollegen,

ich habe Schwierigkeiten bei der Aufstellung eines Schallschutznachweises für ein Reihenhaus.
Im Bebauungsplan ist folgender Text enthalten:

" Das Bauschalldämmaß (R´w) der Umfassungsbauteile von Aufenthaltsräumen ist auf die Schallpegeldifferenz „D“ von 37 dB (A) auszurichten.
(Schallpegeldifferenz „D“ s. a. DIN 4109)
Der Nachweis ist für Außenwände, Dächer, Außentüren und Fenster zu erbringen. "

Beim Nachweis gegen Außenlärm wird das resultierende Schalldämmaß des Gesamtbauteils (Wand, Tür, Fenster) ermittelt und mit dem erforderlichen res. Schalldämmaß verglichen.
Ist im B-Plan erf R´w, res = 37dB gefordert oder wie kann man die Anforderung herleiten?

Die Schallpegeldifferenz D bezieht sich aber auf Einzelbauteile (im Prüflabor?).
Nach DIN 4109 A.6:

R = D + lg(S/A)

S – Prüffläche des Bauteils (Was soll ich da ansetzen?)
A – Absorptionsfläche des Empfangsraums (= lichte Wandfläche?)


Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank im Voraus.

Gruß

Stefan
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#33029
Aw: Schallpegeldifferenz als Angabe im Bebauungsplan 07.07.2010 13:39  
Setzte S=A, dann steht da R=D, obwohl die 10 fehlt

37 dB ist deine Anforderung an R´w,res.

Gruß
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