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Nach welcher EnEV muß nachgewiesen werden ?
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THEMA: Nach welcher EnEV muß nachgewiesen werden ?
#32820
Nach welcher EnEV muß nachgewiesen werden ? 07.06.2010 16:05  
Für eine Wohnanlage ist 2004 eine Baugenehmigung erteilt worden.
Nun wird ein Nachtrag zur Baugenehmigung gestellt, mit Änderung der Innenaufteilung und Änderung als Eigentumswohnungen. Erstellung des Objektes in diesem Jahr 2010.
Da hier unterschiedliche Standpunkte vertreten werden, bitte ich um Stellungnahme von Kollegen.
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Dieter Trost * Dipl.-Ing.BDB
Ingenieurbüro für Bauwesen
Fr.-Ebert-Ring 33, 23611 SEREETZ
Tel. 0451/7078697
 
#32822
Aw: Nach welcher EnEV muß nachgewiesen werden ? 07.06.2010 18:45  
Hallo Trost

mit einer Meinung kann ich dienen.

Im algemeinen ist ja das Bauantragsdatum maßgebend. In deinem Fall also 2004.
Das ist nun aber schon 6!! Jahre her. Da wird es sicher den einen oder anderen "Gut"achter geben der
dir sagt das ist zu lange her, und nicht mehr mit dem Stand der Technik einem Bauherren zu Verkaufen!

Nun ist es aber bei dir zusätzlich so, das ja entgegen der Planung 2004 sich gravierende Dinge verändert haben,
sonst wäre ja nicht der neue Bauantrag notwendig ("Nachtrag" ja wohl nur wegen der Kosten!)

Also um im nachhinein der Juristerei keine Nahrung zu liefern würde ich immer nach der neuen EneV nachweisen.
Sollte es schon einen Nachweis 2004 geben kannst du ja berechtigter Weise erneut eine Rechnung stellen.


Andreas
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#32824
Aw: Nach welcher EnEV muß nachgewiesen werden ? 08.06.2010 10:28  
Meine Meinung:

daetwas hat der Nachweisführende gar nicht zu entscheiden.

Abstimmung: BH und Bauaufsicht.

Der BAuherr hat später mit den Klagen der Eigentümer zu leben - was hat der Rechenknecht damit zu tun? Der Bauherr spart dafür ja auch die Mehrkosten - also bitte soll er das Risiko tragen. Ganz einfache Risiko-Gewinn-Sache. Versteht jeder Investor.


Gruß aus Entenhausen
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#32826
Aw: Nach welcher EnEV muß nachgewiesen werden ? 08.06.2010 13:02  
Hallo,

irgendwann hatte ich dazu ein Gerichtsurteil, aber ich weis nicht mehr wo , aber der nachfolgende Link
kann dir sicher helfen.
Öffentlich-Rechtlich gilt immer das Datum des Bauantrags. Privatrechtlich ist dies nicht so, es sei denn es ist extra vereinbart.

Gruß
Stefan
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#32827
Aw: Nach welcher EnEV muß nachgewiesen werden ? 08.06.2010 13:28  
Hallo

naja, um es auf den Punkt zu bringen wird es wohl so sein,
das wenn du nichts anderes schriftlich mit dem Bauherren vereinbarst, du die neue EneV schuldest.

Grüße
Andreas
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