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THEMA: KfW 85
#32802
KfW 85 02.06.2010 21:06  
Hallo,

ich soll den Wärmeschutznachweis für ein Zweifamilienhaus erstellen. Der Kunde will damit die KfW 85 Förderung erhalten.
Nach ENEV darf Qp nicht größer sein als Refenzgabäude. Was muss den hier nachgewiesen werden ? Nachweis dass zul. Qp nicht überschritten wird oder Qp vorh. kleiner als Qp Referenzgebäude ist. Darf denn dann dabei das Referenzgabäude Qp zul überschreiten ?

Bitte um Hilfe, wo kann ich dass den nachlesen ?
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#32803
Aw: KfW 85 03.06.2010 00:15  
Hallo Sinan,

auf den Seiten der KFW findest du alles was du brauchst.
Hier ist der passende Link zu der Seite.
Es gilt hierbei folgendes:

1. Du musst den Qp-Wert der EnEV2009 um 15% unterschreiten
2. Der HT-Grenzwert muss über das Referenzgebäude errechnet werden, dein ermittelter HT-Wert für dein geplantes Gebäude darf nicht größer als der HT-Grenzwert sein und gleichzeitig auch kleiner als der Wert der Tabelle 2 der Anlage 1 aus der EnEV2009.

Und du musst Gas geben, weil dieses KFW-Programm zum Ende diesen Monats ausläuft .

Gruß Stefan
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