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Hallo,
zunächst fordert das Baumt zu Recht einen Nachweis, weil formal aus einem Einfamilienwohnhaus ein Zweifamilienwohnhaus gemacht wird. Die familiären Bindungen bleiben da erst mal außen vor. Ich würde mit dem Bauamt klären, ob es nur um den inneren Schallschutz zwischen zwei "fremden" Wohnungen geht, oder auch um den äußeren (Knackpunkt Dach). Es läßt sich sicher herausfinden, welche Decken (Holz, Steindecken o.ä.) verbaut sind und ein Schallschutzwert ermitteln. Daraus resultieren dann Verbessuerungsmaßnahmen, die vorgelegt werden können. Ob die jemals ausgeführt werden......? Bei anderweitiger Vermietung oder einem Verkauf ist mangelhafter Schallschutz dann eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Gruß Wolfgang
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