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Nein nein, Andreas,
dahoizi hat ja geschrieben, dass er in Österreich arbeitet - wie ich auch. Und meine lange geltende Honorarordnung wurde ca um das Jahr 2007 außer Kraft gesetzt, WEIL damit kein (oder zu wenig) Wettbewerb möglich war. Die HOB in meinem Fall (Honorarordnung für Baumeister) verstoß also angeblich gegen EU-Recht, weil ja jeder Statiker den selben Preis gehabt hätte für ein Bauvorhaben, das nur aufgrund von Herstellungspreis und Gebäudetyp ermittelt wurde. Nur die leider horrenden Nachlässe brachten Unterschiede in den Angeboten... |
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Danke baumeister-
Ich hab noch die exceltabellen... Und dann stand da ganz unten Honorar nach HOB: € XXX.- Nachlass: 50 % Und der Statiker aus dem Nachbarort egal ob ZT oder BM hatte 65 % NL und weg war der Auftrag. HOAI / HOB ist weg, die Baumeister haben nun einen Leitfaden zur Kostenabschätzung von Planungsleistungen, die Preise sind (fast) die gleich schlechten. Und am Besten waren dann die Aufträge, wo diverse Baukonzerne als Totalunternehmer oder GU auftraten. Leistungsvergabe unter Berücksichtigung einer mitzuliefernden Stahlmengenschätzung, welche dann Vertragsbestandteil wurde...da wurde dann gefasert was nur ging. Gruß |
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aso.... sorry das mit Österland hatte ich überlesen... na dann gilt das für dich natürlement nicht......
Aber schon mal drüber nachgedacht, das es bei euch nicht funktioniert hat, weil ihr alle euer eigenes Ding gemacht habt.... Das Argument das dann alle das gleiche verdienen ist doch bei anderen Berufsgruppen auch der Fall.... Ärzte, Vermesser, Anwälte, Prüfingenieure, Bauern, Lehrer, "Auto-Vertragswerkstätten", Kindergärten, und da funktioniert es doch auch..... ..
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Hallo, natürlich kann ein Angebot für eine Decke von br. 11 x 11 m Fläche gemacht werden. Ich werde es jedoch deshalb nicht liefern, weil dies gegen die Interessen eines anderen Fachkollegen geht. Einer ohne Dumpingabsicht.
Ein EFH mit einer anrechenbaren Bausumme i.H.v. 100 Tsd. € , HoZo. II, Mindestsatz, ist in den LPHn 1-4 (Genehmigungsplanung, keine Werkplanung) für 9.000 € br. (nur Statiker) zu haben. Als das Mindeste. Der Bauwerber möge entscheiden, welcher Anteil seine Grundplatte / Decke(n) haben sollen. Nach der HOAI 2009 sind z.B. Zeit-Honorare + Auslagen vertraglich frei vereinbar. Bei Schriftform-Erfordernis. Zu diesen Leistungen gehört nicht die von Statiker oft gelieferte Bauphysik. Die kostet extra. Bei Honorarstreiten ist der geleistete Aufwand egal. Richter nehmen nur die Verträge: Was ist vereinbart? |
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Mein Lieblingssatz, zwar schon 20 Jahre alt, aber leider immer noch aktuell:
"Wer für den Statiker nur so viel bezahlen will wie für die Putzfrau, der bekommt dann auch eine Statik wie von der Putzfrau" |
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Hallo an Alle,
wenn ihr nachfolgenden Bericht lest könnt Ihr erkennen wie es ist wenn die "Putzfrau" sich verrechnet hat und plötzlich doch wieder Statiker von Beruf ist Der Statiker ist schuld Gruß Stefan |
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