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Hallo zusammen,
bei Verwendung eines C30/37 muss bekanntlich vor Beginn der Arbeiten die Baustelle bei der GÜB angemeldet werden. Gilt das auch für kleine Betonmengen, dass die Baustelle als Überwachungsklasse 2 angemeldet werden muss? Habe gehört das die Überwachung erst ab einer Menge des Betons von 30m³ notwendig wird. Wo kann man das nachlesen? danke für die Antworten. |
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Letzte Änderung: von frojo.
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Wenn's diese Regelung gibt, dann könnte man sie in der DIN EN 13670 und dem zugehörigen NA nachlesen. |
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ich habe so etwas auch irgendwie im Kopf
aber erstens glaube ich eher das es 3m³ waren..... (30m² wäre ja ne Decke 12x12x0,2....!) und zweitens weiß ich leider auch nicht mehr, wo ich das her hätte... ..
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