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Erforderliche Befugnis Projektmanager Hessen 29 Aug 2016 07:01 #59445

Guten Morgen,

welche Befugniss muss ein Projektmanager in Hessen vorweisen um das Projektmanagment für ein Bauvorhaben übernehmen zu können?
Eintragung in der Architekten und Ingenieurkammer?
Wenn das Büro aber in einem anderen Bundesland in der Architektenkammer eingetragen ist, darf man dann automatisch in Hessen diese Leistung erbringen?

SG
Sebastian

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Letzte Änderung: von dahoizi.

Erforderliche Befugnis Projektmanager Hessen 29 Aug 2016 07:37 #59446

Hallo Seb :)

meinst du evt. Entwurfsverfasser?

(Projektmanager darf sich nach meiner Meinung auch der Hausmeister nennen....) ;)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Erforderliche Befugnis Projektmanager Hessen 29 Aug 2016 07:47 #59447

Nein, ich meine eine örtliche Bauaufsicht- Bauherrenvertretung.
Bei uns in Ö braucht man dazu ganz klar eine Befugnis- Baumeisterbefugnis oder Ziviltechnikerbefugnis.
Ich hab´gerade ein BV in Deutschland und dort steigt mir so ein Projektsteuerer derart auf´s Dach dass ich ihm irgendwie den Sturm aus den Segeln nehmen muss...
SG

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Erforderliche Befugnis Projektmanager Hessen 29 Aug 2016 07:56 #59449

Dann solltest du dir die Hessische Bauordnung vornehmen. Siehe: "Am Bau beteiligte" :)

Bei uns sind es:
Entwurfsverfasser
Bauherr
Bauleiter
Fachplaner

Für den Bauherrn sind nach meiner Meinung keine weiteren Qualifikationen gefragt.

Drehe doch mal den Spieß um und frage nach der rechtlichen Grundlage der Qualifikation :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Letzte Änderung: von GustavGans.

Erforderliche Befugnis Projektmanager Hessen 29 Aug 2016 08:13 #59450

Wikipedia: Projektsteuerung

..."Problem" ist nicht nur auf Hessen beschränkt... "delegierbare Bauherrenfunktionen"...

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