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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 03 Aug 2016 08:31 #59107

  • GustavGans
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  • Beiträge: 1936
Danke Christoff,

für die links.
Das verlinkte Beispiel mit dem zu großen Haus und nicht eingehaltenen Abstandsflächen trifft es schon ganz gut. Nur.... diesmal ist das Bauwerk eben noch nicht fertig, bzw es wurde noch nicht richtig angefangen.

Der Planer beruft sich darauf, dass sowieso immer erst die Baugenehmigung abgewartet werden müsse... schließlich kann er ja nicht wissen ob das genehmigt wird :laugh:

Das ist natürlich Quatsch.
So gehört zur Aufgabe des Entwurfsverfassers z. B. auch die Abstimmung der einzelnen Fachplaner.
Diese sind: Brandschutz, Wärmeschutz, Grünflächenplaner, Einrichtungsplaner, Dorfstatiker, Fachstatiker und und und.

Und alle haben auf seinem nicht genehmigungsfähigen Entwurf hin gearbeitet..... :P

:)
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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 03 Aug 2016 09:42 #59108

Hallo Gustav,

Der Planer beruft sich darauf, dass sowieso immer erst die Baugenehmigung abgewartet werden müsse... schließlich kann er ja nicht wissen ob das genehmigt wird

Und alle haben auf seinem nicht genehmigungsfähigen Entwurf hin gearbeitet.....

Die Frage ist doch, wer die Entwurfspläne zur weiteren Bearbeitung durch die Fachplaner freigegeben hat.
Hat der Entwurfsplaner (oder sogar der Bauherr) euch aufgefordert zu arbeiten? Oder hat der Planer immer gesagt, erst müsse das Bauamt die Zustimmung erteilen, wie er wohl jetzt behauptet? Im Streitfall ist doch nur entscheidend wer welche Behauptung nachweisen kann.

Gruß
mmue

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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 03 Aug 2016 10:35 #59109

  • GustavGans
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  • Beiträge: 1936
Hallo mmue,

dass der BH evt. Änderungen bezahlt steht auf einem anderen Blatt bzw. ist nicht Gegenstand meiner Frage.

Natürlich erfolgten weitere Planungen/Prüfungen/Gründungsarbeiten nach dem eingereichten Entwurf.

Noch mal die Frage (mal anders ausgedrückt:)
Haftet der Architektentrottel gegenüber dem Bauherrn bei groben Versäumnissen für entstende Kosten?
Stichworte: grobe Fahrlässigkeit (weil Bauordnung und B-Plan nicht beachtet?)

Oder muss ich jetzt den ganzen Fall bis ins Kleinste Detail hier reinschreiben? :cheer:

GG :)
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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 03 Aug 2016 10:47 #59110

Oder muss ich jetzt den ganzen Fall bis ins Kleinste Detail hier reinschreiben?

Nach meiner Kenntnis sind Haftungssachen immer sehr kompliziert.
Wenn man da wirklich was will, sollte man ein kleines Köfferchen mit Geld fertig machen und zum RA gehen. Dann kann der Arch. auch seine Versicherung aktivieren.

Fragen sollte man sich, ob die Planung von Bauherr (bzw seinem Fachmann) überprüft werden mußte. Und ob der das hätte erkennen können. (ggf haftet der Fachmann mit)

Haftet der Architektentrottel gegenüber dem Bauherrn bei groben Versäumnissen für entstende Kosten?
Stichworte: grobe Fahrlässigkeit (weil Bauordnung und B-Plan nicht beachtet?)

Da gibt es eine klare Antwort: Es kommt darauf an...

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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 03 Aug 2016 11:40 #59111

@GG

die Sache ist doch klar und ganz einfach:

Du mußt die (letzinstanzliche) Gerichtsentscheidung abwarten und zum besseren
Verständnis die zugehörige Urteilsbegründung. :)

Dies hier ist ein "Laienforum", eindeutige Antworten kennt nur der Jurist, wobei
möglicherweise es 4 Antworten von 3 Juristen gibt.

Nach meinem laienhaften Verständnis ist der klassische HOAI - Vertrag ein Werkvertrag,
geschuldet ist erst mal der Erfolg, da gehte weniger um Schuld.
Ob dies durch Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien "aufgeweicht wurde" wissen wir nicht.

Darüber hinaus ist der Architekt als Werkplaner ebenfalls teilweise mitverantwortlich
für die Planungen der Fachingenieure.

So für's erste stellen sich mir folgende Fragen:

- klassischer HOAI - Vertrag ? = Werkvertrag = Erfolg geschuldet

- Erfolg bisher ausgeblieben = Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt ?

- Schaden beziffern und geltend machen

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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 03 Aug 2016 12:47 #59112

Aus der Sicht von Gustav würde ich eher anders fragen. Ist es von vornherein aussichtslos, den Arch. in die Haftung zu kriegen? Ich würde den Schaden beziffern und ihm so anzeigen. Auf die Antwort des Arch. kann man dann reagieren. Der gibts bestenfalls seiner Versicherung weiter und dann rollt das an.

Wenn Du ihm nichts anzeigst, kriegst Du auch nichts.

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