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Wer ist "ihm" ? Letztlich kann ich einen Schaden nur meinem AG anzeigen. |
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Naja, wenn Dir einer ins Auto fährt, schickste "ihm" auch die Rechnung (Schaden). P.S.: Wir verzetteln uns... |
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Letzte Änderung: von Jens01.
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Ich versteh die Frage nich
Schadensanzeige vom Bauherrn (=Gustavs AG) an den Arch. logischerweise. |
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Hallo zusammen,
nur mal so zum Verständnis: Es wurde ein (nicht genehmigungsfähiger) Bauantrag gestellt und ohne die Freigabe des Amtes abzuwarten, wurden weitere Planungsleistungen ohne abgeschlossene Vorleistung beauftragt? Mit welchem Zweck? Zu einer Genemigungsplanung gehört eine Genehmigungsstatik, ein Brandschutzkonzept, Nachweise Schallschutz und Wärmeschutz. die aber auch zumindest hier spätestens bei Baubeginn vorliegen müssen. Wenn der Entwurfsverfasser aus dem Vertrag herausgeschmissen wird, räumt Ihr ihm ja kein Nachbesserungsrecht -> Übernahme der Grüneintragungen ein. Ich glaube zumindest nicht das eine Ausführungsplanung (Schräubchenstatik, Grünanlagen, Gas Wasser Sch..., Elektro ...) ohne Baugenehmigung begonnen wird (zumindest im Wohnungsbau) die Fachplanung machen hier meisst die ausführenden Betriebe und die werden später gebunden. Eigentlich sind Planende verpflichtet offensichtliche Fehler entsprechend auf den Tisch zu bringen und verantwortungsvoll mit dem Geld des Bauhernn umzugehen. Also welche Kosten können denn denn beim normalen Ablauf entstanden sein? Bau schon begonnen (ohne Baugenemigung - da nicht genehmigungsfähig)? Weitere Planungsaufträge ohne entsprechend abgeschlossene Vorleistung? Ich sehe fast nur, das die Leistung des entsprechenden Architekten eben mangelhaft war -> kein Honorar... Grüße aus Dresden Planung ist die Substitution des Fehlers durch den Irrtum.
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Hallo, ich merke an deinem Schreiben, dass du eben nur Statiker bist und dir weitergehende Abläufe nicht so geläufig. auf einen geänderten Entwurf folgen: -geänderte Statik -erneute Prüfung dieser -geänderte Ausführungspläne -Prüfung dieser -geänderte div. Gutachten und Nachweise wie Wärmeschutz, externer Schallschutz und und und -Prüfung dieser -Zeitlich extreme Verzögerungen (weil die Planung eben nicht vor der Urlaubszeit abgeschlossen werden konnte) -dadurch spätere Fertigstellung -dadurch späterer Bezug -dadurch Verlängerung von Altmietverträgen der neuen Nutzer weil späterer Einzug -Angemeldete Mehrkosten trotz Massenverminderung bei einigen Gewerken -Sondermaße -und und und Und: Imageverlust des Bauherrn gegenüber seinen zukünftigen Mietern / Nutzern Soviel dazu..... Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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Letzte Änderung: von GustavGans.
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Moin Gustav,
die bei euch üblichen Abläufe kenne ich natürlich auch nicht. Allerdings scheint mir der kritsche Punkt zu sein, dass mit der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) begonnen wurde, bevor die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) endgültig abgeschlossen war. Wer also hat zu verantworten, dass die Arbeiten der Leistungsphase schon früher begonnen wurden? Kann man eindeutig sagen, wer das war? Grüße Christoff |
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