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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 03 Aug 2016 12:57 #59113

KaiF schrieb: Ich würde den Schaden beziffern und ihm so anzeigen.



Wer ist "ihm" ?

Letztlich kann ich einen Schaden nur meinem AG anzeigen.

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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 03 Aug 2016 13:03 #59114

Letztlich kann ich einen Schaden nur meinem AG anzeigen.

Naja, wenn Dir einer ins Auto fährt, schickste "ihm" auch die Rechnung (Schaden).

P.S.: Wir verzetteln uns...

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Letzte Änderung: von Jens01.

Planer haftbar für weitergehende Kosten? 03 Aug 2016 13:15 #59115

Ich versteh die Frage nich :whistle:
Schadensanzeige vom Bauherrn (=Gustavs AG) an den Arch. logischerweise.

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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 03 Aug 2016 17:47 #59116

Hallo zusammen,

nur mal so zum Verständnis:
Es wurde ein (nicht genehmigungsfähiger) Bauantrag gestellt und ohne die Freigabe des Amtes abzuwarten, wurden weitere Planungsleistungen ohne abgeschlossene Vorleistung beauftragt? Mit welchem Zweck?

Zu einer Genemigungsplanung gehört eine Genehmigungsstatik, ein Brandschutzkonzept, Nachweise Schallschutz und Wärmeschutz. die aber auch zumindest hier spätestens bei Baubeginn vorliegen müssen.

Wenn der Entwurfsverfasser aus dem Vertrag herausgeschmissen wird, räumt Ihr ihm ja kein Nachbesserungsrecht -> Übernahme der Grüneintragungen ein. Ich glaube zumindest nicht das eine Ausführungsplanung (Schräubchenstatik, Grünanlagen, Gas Wasser Sch..., Elektro ...) ohne Baugenehmigung begonnen wird (zumindest im Wohnungsbau) die Fachplanung machen hier meisst die ausführenden Betriebe und die werden später gebunden.

Eigentlich sind Planende verpflichtet offensichtliche Fehler entsprechend auf den Tisch zu bringen und verantwortungsvoll mit dem Geld des Bauhernn umzugehen.

Also welche Kosten können denn denn beim normalen Ablauf entstanden sein?
Bau schon begonnen (ohne Baugenemigung - da nicht genehmigungsfähig)?
Weitere Planungsaufträge ohne entsprechend abgeschlossene Vorleistung?
Ich sehe fast nur, das die Leistung des entsprechenden Architekten eben mangelhaft war -> kein Honorar...

Grüße aus Dresden
Planung ist die Substitution des Fehlers durch den Irrtum.

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Planer haftbar für weitergehende Kosten? 05 Aug 2016 10:45 #59119

  • GustavGans
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  • Beiträge: 1936

sebwhite schrieb:
Also welche Kosten können denn denn beim normalen Ablauf entstanden sein?
Bau schon begonnen (ohne Baugenemigung - da nicht genehmigungsfähig)?
Weitere Planungsaufträge ohne entsprechend abgeschlossene Vorleistung?
Ich sehe fast nur, das die Leistung des entsprechenden Architekten eben mangelhaft war -> kein Honorar...


Hallo,
ich merke an deinem Schreiben, dass du eben nur Statiker bist und dir weitergehende Abläufe nicht so geläufig.

auf einen geänderten Entwurf folgen:
-geänderte Statik
-erneute Prüfung dieser
-geänderte Ausführungspläne
-Prüfung dieser
-geänderte div. Gutachten und Nachweise wie Wärmeschutz, externer Schallschutz und und und
-Prüfung dieser
-Zeitlich extreme Verzögerungen (weil die Planung eben nicht vor der Urlaubszeit abgeschlossen werden konnte)
-dadurch spätere Fertigstellung
-dadurch späterer Bezug
-dadurch Verlängerung von Altmietverträgen der neuen Nutzer weil späterer Einzug
-Angemeldete Mehrkosten trotz Massenverminderung bei einigen Gewerken
-Sondermaße
-und und und

Und: Imageverlust des Bauherrn gegenüber seinen zukünftigen Mietern / Nutzern



Soviel dazu.....

Gruß Gustav :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Letzte Änderung: von GustavGans.

Planer haftbar für weitergehende Kosten? 05 Aug 2016 11:27 #59120

Moin Gustav,

die bei euch üblichen Abläufe kenne ich natürlich auch nicht. Allerdings scheint mir der kritsche Punkt zu sein, dass mit der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) begonnen wurde, bevor die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) endgültig abgeschlossen war.

Wer also hat zu verantworten, dass die Arbeiten der Leistungsphase schon früher begonnen wurden? Kann man eindeutig sagen, wer das war?

Grüße

Christoff

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