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Anerkennung Liste der Nachweisberechtigten in anderen Bundesländern...
Wir sind in die Liste der Nachweisberechtigten in Sachsen und Sachsen-Anhalt eingetragen. Kann ich eine prüffreie Statik in Rheinland-Pfalz erstellen (Gebäudeklasse 2), ohne mich dort zusätzlich eintragen zu lassen ? Ich hatte mal eine Tabelle im Netz mit einer Aufstellung gefunden, welche Kammern miteinander kooperieren und bei gleichen Zugangsbedingungen den Listeneintrag z.B. aus Sachsen anerkennen. Am Beispiel der AK Hessen . Dort sind die Anerkennungsrahmenbedingungen recht übersichtlich aufgeführt. Gruß, Ralfi Sing', mein Sachse sing' ...
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Moin Ralfi,
das steht in der Bauordnung von Rheinland-Pfalz: "§66 (5) Standsicherheitsnachweise für Vorhaben nach Absatz 1 Satz 1, ausgenommen Wohngebäude der Gebäudeklasse 3, müssen von Personen aufgestellt sein, die in einer von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu führenden Liste eingetragen sind. [...] Die Eintragung in eine vergleichbare Liste eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland gilt auch in Rheinland-Pfalz. [...]" Außerdem veröffentlicht die Ingenieurkammer Sachsen die von dir gesuchte Liste: www.ing-sn.de/fileadmin/Fachlisten/UEber...Anerkennung_qTWP.pdf Grüße Christoff
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Letzte Änderung: von qwertzuiop.
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Vielen Dank für Deinen Beitrag !
Sing', mein Sachse sing' ...
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hi,
meine (bayrische) erfahrung mit rlp: bei der kammer anrufen - dann ist alles ganz einfach. ohne eintrag. das wissen allerdings noch nicht alle behörden: da wird gerne ein formblatt verwendet, in dem nur der erste teil von §66, 5 abgebildet wird - und mit sowas wird dann der bauherr verunsichert. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Hallo zusammen,
ist es jetzt neu, dass man sich in Hessen auch vereinfacht aus Niedersachsen und Sachsen eintragen lassen kann? Auf dem Link von Ralfi steht es so geschrieben, aber auf der Seite der Ingenieurkammer Hessen sind diese beiden Bundesländer nicht genannt. Weiß hier jemand mehr? Würde mich mal interessieren. Gruß Jürgi |
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Moin, moin,
da hilft im Zweifel der Blick in die jeweilige Landesbauordnung. So heißt es z.B. in Niedersachsen in §65 (5): ..., die 1. in die von der IngK Nds. geführte Liste der Tragwerksplaner oder in ein entsprechendes Verzeichnis in einen anderen Land eingetragen sind oder....... Dann gibt es weitere Regelungen für Staatsangehörige anderer Staaten, ..... Aber ich denke auch Bayern und Sachsen fallen immer noch unter die Definition Länder Gruß Stefan |
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