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Hallo Kollegen
für den Neubau von 2 MFH mit Tiefgarage an meinem Wohnort soll ich die Konstruktionspläne zeichnen und die Bewehrungsabnahmen durchführen (also Lph 5/6/8). Aufsteller der Berechnung ist ein auswärtiges 200 km entferntes Großbüro, das nur mit Lph 1-4 beauftragt ist. Der Prüfingenieur hat mich nun darauf hingewiesen, dass er einen Fall kennt, bei dem es bei gleicher Konstellation zu einem Bauwerksschaden kam und der Zeichner voll in die Haftung genommen wurde, weil nach seinen Plänen gebaut wurde. Obwohl die Ursache für den Schaden in der schriftlichen fremden Statik liegt (falsches stat. Konzept, zu dünne Bodenplatte). Der Aufsteller kam ungeschoren davon. Wie sind Eure Erfahrungen bzw. Tips in solchen Fällen? Gruß und vielen Dank im Voraus für die Meinungen alzitrag |
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Hört sich reichlich komisch an.
Ich kenne das so, dass Du Deine Vorarbeiten prüfen mußt insoweit das möglich, machbar und notwendig ist. Das läuft so unter "sorgfältiges Arbeiten". Heißt aber nicht, dass Du die Statik des Vorgängern nachrechnen mußt. Ansonsten haftest Du wohl nur für Dein eigenes Unvermögen, wofür man eine Haftpflichtversicherung!!! hat. Das sieht danach aus, dass nur der Zeichner Mist gebaut hat. Ansonsten würde der Aufsteller wohl immer die hauptsächliche Teilschuld haben. |
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Letzte Änderung: von Jens01.
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Ich hätte dem PI gesagt, zuerst haftet mal der Prüfingenieur
In der Praxis wird man sich immer am konkreten Fall orientieren (müssen). Ich hatte den Fall schon einige male, daß mir die Ergebnisse der "Prüfstatik" nicht plausibel erschienen sind (und dann auch tatsächlich falsch bzw. unvollständig waren). Da heißt es dann Nacharbeiten (vom wem auch immer) oder keine Pläne. |
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Hallo,
Pläne an den Aufsteller der Statik mit der Bitte um Freigabe. Begründung: Statik ist nicht vollkommen schlüssig erstellt und Unklarheiten wären zu klären. (Es wird keine Einbauküche gebaut, ohne das die Zeichnung vom Kunden freigegeben wird - aber bei einem ganzen Haus soll es so sein?????) Me transmitte sursum, Caledoni!
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