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Für ein größeres Bauwerk sind wir mit der Tragwerksplanung (Lph. 1-6 ) beauftragt.
Die Statik ist geprüft, Schal- und Bewehrungspläne sind erstellt. Nun bemängelt die ausf. Fa. ,dass Einbauteile und enspr. EBT-listen auf unseren Schalplänen fehlen Ich habe dem AG mitgeteilt, dass die Erstellung von Rohbaupläne eine besondere Leistung gemäß HOAi ist. Nun soll ich meinen Aufwand beziffern. Hab mal was von 10-30 % v.H nach AHO gehört. Das entspr. AHO -Heft habe ich leider nicht. Danke für eure Unterstützung Luk |
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hi,
sinngemäss aus aho heft nr 3 (sehr interessante lektüre): 5.5 rohbauzeichnungen (vollst. ohne erg. durch werkpläne) 12-30% 5.6 schalpläne, ohne das werkpläne vorliegen 16-32% bei vollgestopften vertikalen installationstrassen oder aufzugsschächten bedeutet dass (grob geschätzt) eine teilhonorarverdopplung. das ist i.a. auskömmlich, wenn bspw. der tga-planer ordentliche vorarbeit leistet. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Danke Markus
Gruß luk |
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Kollege Markus,
so ganz klar ist mir der Sachverhalt nicht. Die Frage war "... dass Einbauteile und enspr. EBT-listen auf unseren Schalplänen fehlen...." Um welche Einbauteile bzw. Listen geht es hier? |
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Hallo,
der Objektplaner hat in seinen Plänen diverse Details dargestellt (z.Bsp. Steckgeländer , Kantenschutzwinkel, Stahlzargen für GIRo; Lastösen , HZAs und...). Der Ausführende möchte auf der Baustelle nur mit einem Plan arbeiten, d.h. alle Details+EBTs des Objektplaners sollen in unseren Plänen enthalten sein, und natürlich mittels Liste mengenmäßig erfasst werden Gruss Luk |
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Na das ist ja schon mal was
Immerhin scheint es fertiggestellte Werkpläne zu geben. In solchen Fällen gehe ich her und schätze den Zusatzaufwand ab (nicht zu knapp). Weiterhin besteh ich darauf, daß diese Angaben verbindlich vom Objektplan geprüft und freigegeben werden. |
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