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Gesellschaftsform Tragwerksplaner - GbR - PartG ? 24 Jun 2014 08:12 #52504

Wir bitten um eure Erfahrungen:
wir möchten uns als Tragwerksplaner und SV - ausschließlich freiberuflich tätig, mit vorh. Eintrag in Kammer und vorh. Berufshaftpflicht etc. , jetzt schon selbständig tätig - zusammenschließen.
Unter einer neuen Büroadresse zukünftig gemeinsam auftreten und agieren.

Es entsteht nur eine kleine neue Arbeitsgemeinschaft und keine neue große Gesellschaft.
Wie ist eine solche Zusammenarbeit steuerlich sinnvoll, mit wenig zusätzlichen Aufwand - also möglichst weiter nur einfache Gewinn- / Verlustrechnung - zu organisieren.

Wie geht dies bei der GbR - bekommt diese eine eigene Steuernummer und wie ist dies weiter zu handeln?
Wer hat Erfahrungen mit der PartG mbB und kann den Verwaltungsaufwand dort beschreiben?
Oder gibt es andere Ideen?

Wie eine Gesellschaft gegründet wird ist nicht die Frage.
Wir würden gerne mehr über die Hintergründe, Verwaltung und steuerliche Behandlung im Betrieb wissen. Was ist einfach zu verwalten und wie sieht das dann konkret aus?

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Gesellschaftsform Tragwerksplaner - GbR - PartG ? 24 Jun 2014 09:48 #52505

Die sinnvollste Variante wäre die PartG mbB; gibt es aber nur für Rechtsanwälte/Steuerberater, aber nicht für Ingenieure!
Dann wäre die Haftung beschränkt, nur Gewinn-/Verlustrechnung; einfachste Variante.
Ich warte selbst darauf, bis unsere Kammern das mal hinbekommen (wie Rechtsanwälte/Steuerberater ...)

Ansonsten alte Partnerschaftsgesellschaft; nur Gewinn-/Verlustrechnung aber volle Haftung ...

Oder GmbH: beschränkte Haftung aber Bilanzierung...

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Gesellschaftsform Tragwerksplaner - GbR - PartG ? 24 Jun 2014 12:13 #52506

Ich kann Dir nur zwei Ratschläge geben:

1. versteif Dich nicht auf die Gewinn-/Verlustrechnung.
2. versuche, Dein Haftungsrisiko zu minimieren.

Daraus folgt: Gründe eine GmbH!

Das Stammkapital in Höhe von 25' € könnt ihr wahrscheinlich, da ihr ja schon selbstständig seid und einiges an Hard- und Software, ggf. Firmenfahrzeug, vorhanden ist, als Sachwerte in die Gesellschaft einbringen.

Am Steuerberater kommt ihr dann sicherlich vorbei, aber soo teuer ist der auch nicht.

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Gesellschaftsform Tragwerksplaner - GbR - PartG ? 25 Jun 2014 06:00 #52512

Danke Major - die IK NRW nimmt die PartG sogar gerne auf (Gebührensatz natürlich),
Ist die mbB bei den Kammern wirklich noch nicht aktuell???

An Fantomas, wären Steuerberater auch wirklich gut in Ihrer Arbeit wären wir da sicher positiver gesinnt. Die GmbH ist aber für unsere kleine Bürogemeinschaft die bisher unbeliebteste Form.

Wer kann z.B. zur GbR etwas sagen?

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Gesellschaftsform Tragwerksplaner - GbR - PartG ? 25 Jun 2014 07:43 #52514

Hallo HoBau,

Steuerberater gibt es sicherlich gute und weniger gute - wie überall. Ich hab einen von den Guten.

Zur GbR: Ist abgehandelt im BGB, §§705 - 740.

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Gesellschaftsform Tragwerksplaner - GbR - PartG ? 25 Jun 2014 07:55 #52515

Die PartGmbB wäre sicher eine tolle sache (abgesehen von der Grausigen Namensgebung...).
Haftungsbeschränkung bei EÜR, das beste aus GmbH und GbR.....

Leiter bezieht sich das Gestz zur PartGmbB auf das Ing-Kammergesetz, was dann wieder Ländersache ist (toll dieses Europa!!)
Dort muss eine Mindesthaftung für diese Gesellschaftsform drinstehen, in einigen Bundesländer ist das der Fall, im BW wird das leider seit geraumer zeit in der INGKammer "kontrovers diskutiert".....daher ist eine PargmbB in BW derzeit machbar aber nicht Rechtssicher!!
Danke an meine Standesvertretung, das ihr hier mal wieder eine so wichtige Sache unnötig in die länge zieht.....

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