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STATIK - Abgrenzung LPH3 von LPH4 04 Nov 2013 14:37 #49820

STATIK Tragwerksplanung - Abgrenzung LPH3 (Entwurfsplanung) von LPH4 (Genehmigungsplanung)


Hallo Forum,

meine Frage bezieht sich auf die Definition in der HOAI 2013 §51 + Anlage 14 Leistungsbild Tragwerksplanung.

Wie unterscheidet Ihr eine "Statik" in der LPH3 (Entwurfsplanung) von einer "Statik" in der LPH4 (Genehmigungsplanung) ?
Welche Unterlagen sind bei Euch in der "LPH4-Statik" mehr dabei als in der LPH3-Statik ?


Bitte um Antworten z.B. anhand eines einfachen Beispiels:
Offener Carport auf 4 eingespannten Stahlstützen ohne Windverbände / Trauf+ Firstpfette / Sparren mit Ziegeleindeckung / Betonfundamente


Welche Dokumente + Nachweise bekommt der Kunde bei einer "überschlägigen statische Bemessung" in der LPH3 ?
Welche zusätzlichen Dokumente / Nachweise sind in der "prüffähigen Statik" der LPH4 mit dabei ?



Zusatzfrage: wie ist es rechtlich bezüglich der Haftung als Tragwerksplaner wenn der Kunde nach der LPH3-Statik baut ohne eine LPH4-Statik beauftragt zu haben ?




Grüße
Ernst

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Letzte Änderung: von Ernst.

STATIK - Abgrenzung LPH3 von LPH4 08 Nov 2013 19:40 #49890

hi,

cool, wie sich jeder drückt :p

lp3:
statik als lückenskript, edv (so vorhanden) nur bzgl. vorläufiger
ergebnisse ausgewertet - viel wichtiger in zeiten grassierender
lese- und verständisschwäche (und damit meine ich nicht die,
die wirklich krank sind, sondern die, die sich prinzipiell dumm
stellen) ist eine übersichtliche zeichnung mit ungefähren angaben
zu den geplanten bauteilen .. das kredenze ich mal als eine art
p-plan, ein anderes mal als skizzierte axo und ich schrecke auch
vor handgeschmiere in cad-daten nicht zurück ;) kommt auf´s
projekt, auf das gesamte planungsumfeld an. der inhalt kann
natürlich unterschiedliche schwerpunkte haben .. besonders
komplizierte bauteile erfordern auch in der (zeichn.) darstellung
mehr aufwand. entscheidend: die beweisbarkeit ..

nebenbei, das sind natürlich KEINE vorabzüge - das sind
planungsstadien, die der bauherr annehmen soll; die stellen
nicht das ziel des twp-prozesses dar, sondern die markieren
(mit dem nahziel verschriftlichte *verbindlichkeit") den umriss (!)
des bauherrenwunsches.

dein bsp:
"Offener Carport auf 4 eingespannten Stahlstützen ohne
Windverbände / Trauf+ Firstpfette / Sparren mit Ziegeleindeckung /
Betonfundamente"

da stecken bereits entscheidungen drin - zb. aussteifung, zb
stützenmaterialisierung: das hast du in lph 2 dokumentiert und
der bauherr hat´s unterschrieben (ich verkneif mir ein grinsen).

jetzt stellst du -nicht zwingend schön, aber unbedingt erkennbar-
den carport mit allem drumherum zeichnerisch dar (3-tafel-projektion
oder axo .. is wurscht), benennst die konstr. hauptquerschnitte und
signalisierst 3 hauptabmessungen (ca. ). da das prinzipiell zuvor
so besprochen wurde (und jetzt nur -bspw.- querschnitte neu sind),
ist die annahme durch den bauherrn kein problem.

falls jemand die bewertung dieser lph für hoch hält: das ist "last
exit", falls sich das bis hier entwickelte konzept (aussteifung über
fusseingespannte stützen oder eigengewicht aus ziegeldeckung)
als problematisch erweist, kann man hier noch zurückrudern
(warum auch immer).
bspw. wohnungsdeckendicke bzw. schlankheit/durchbiegung etc.:
auch schmerzhafte tatsachen müssen diskutiert werden .. dazu
muss in lph 3 jeder farbe bekennen.

richtig spannend wird sowas bei schwierigen konstruktionen;
aufpassen mit der unterscheidung variante/alternative.

lph 4:
mit glück und verstand hast du keine stat. systeme (selbst gewählt),
die auf kleine massänderungen (durch wen wohl?) hypersensibel
reagieren - trotzdem ist der aufwand für e. durchgängige "statik"
in lph 4 wesentlich höher, als der aufwand für vorbemessungen
und voruntersuchungen in lph 3 - ich seh nicht, wie lph3-ergebnisse
numerisch weiterverwendet werden können .. wäre eher zufall.
bei sehr komplexen systemen mag das anders sein - da würde ich
(zumindest theoretisch) die bewertung lph3 - lph4 vertraglich ändern.

was in lph 4 zu machen ist, wird jeder wissen und die abgrenzung
zu lph 3 sollte jetzt zumindest zu erahnen sein.

falls das noch nicht reicht .. ;)
bei einem grösseren projekt ist architekt völlig abgedreht und
hat den bauherren dabei immer wieder mitgerissen.
immer wieder änderungen, jeder neue vorabzug
wilder als der vorhergehende, dabei unzureichende detailtiefe
in den sog. werkplänen. wir haben ab lph 3 (2009er hoai)
p-pläne vorgelegt, genehmigen lassen - und wieder geändert ..
das finale grande kommt noch, aber ich seh dem relativ gelassen
entgegen.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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STATIK - Abgrenzung LPH3 von LPH4 14 Nov 2013 08:02 #49966

Hallo Markus, danke für die Antwort,
habe mich bei LPH3-Statik für die Lückenstatik entschieden mit Sicherheitsaufschlägen für Last, Querschnitte und Anschlüsse. In LPH4 optimiere/minimiere ich dann.
Grüße Ernst

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STATIK - Abgrenzung LPH3 von LPH4 16 Nov 2013 13:34 #49994

Hallo Ernst,

der Nachsatz ist eigentlich ein wenig tückisch. Der bauordnungsrechtlich, länderspezifische Bezug reicht von "völlig egal" bis in Brandenburg "streng geprüft und gebunden bis zur Fertigstellung". Die Bauordnung ist in diesem Bereich sehr unterschiedlich. Ich war eigentlich immer geneigt anzunehmen, daß ich nur hafte wofür ich vertraglich gebunden bin. Also Baugenehmigung besorgen ist ein Teil, Bauen ein anderer.

Ich glaube, das dies auch schon einmal Thema war...

MfG

kkornrad

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