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Entschädigungskosten für Anker auf fremdem Grundst 22 Aug 2013 20:39 #49000

Hallo!

Weiß zufällig jemand was es in Berlin etwa Kostet, wenn man den Nachbarn dafür entschädigen muss, wenn ich die Daueranker einer Spundwand unter/auf seinem Grundstück verankern will.

Dank im voraus.

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Entschädigungskosten für Anker auf fremdem Grundst 23 Aug 2013 09:04 #49003

hi,

das problem reicht tiefer: der nachbar muss ankern
auf seinem grund nicht zustimmen. und dann?

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Entschädigungskosten für Anker auf fremdem Grundst 23 Aug 2013 10:36 #49004

Hallo,

das ist mir schon klar. Darum hat sich der Auftraggeber aber schon gekümmert. Die Erlaubnis liegt also Grundsätzlich wohl vor. Der Auftraggeber kann mir für die Kostenberechnung nur nicht sagen, was ihn der Spaß genau Kosten wird, so dass ich hier etwas annehmen muss.

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Entschädigungskosten für Anker auf fremdem Grundst 25 Aug 2013 14:04 #49006

Hallo saibot2107,

das sind doch Kosten aus Grunddienstbarkeit.
Die gehen Dich als Tragwerksplaner überhaupt nichts an.

Gruß

Jupp

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Entschädigungskosten für Anker auf fremdem Grundst 25 Aug 2013 18:17 #49007

Hallo saibot,
da wird es keine verbindlichen Angaben geben, was sowas kostet.

Der eine Nachbar läßt das umsonst zu (weil er vielleicht gut mit deinem Bauherrn kann), der andere wittert das ganz große Geschäft und stellt unrealistische Forderungen, frei nach dem Motto 'die können gar nicht anders' (glaubt er vielleicht).

Fakt ist jedenfalls, daß das kein Grundstückseigentümer zulassen muß. Es geht nur über Einvernehmen. Und das muß dein Bauherr erfragen (oder du als entspr. Bevollmächtigter deines Bauherrn).

Gruß
mmue

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Entschädigungskosten für Anker auf fremdem Grundst 26 Aug 2013 07:23 #49008

Jupp schrieb: Hallo saibot2107,

das sind doch Kosten aus Grunddienstbarkeit.
Die gehen Dich als Tragwerksplaner überhaupt nichts an.

Gruß

Jupp


Warum sollte mich das als Tragwerksplaner nichts angehen. Mal vorausgesetzt, der Nachbar stimmt zu, die Kosten für die Grunddienstbarkeit treiben den Bauherrn aber in den Ruin, dann dürfte ich als Tragwerksplaner der Rückverankerung diese Möglichkeit im Sinne der Wirtschaftlichkeit gar nicht erst vorschlagen.

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