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Umsatzsteuer Auslandsprojekte 22 Nov 2012 10:26 #43550

Hallo Kollegen!

Bei mir kommt Verwirrung auf, was die Umsatzsteuer für Auslandsprojekte angeht. Meine Auftraggeber sind deutsche Unternehmen, die z.B. Stahlwerke in China bauen. Bislang habe ich die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und alles war gut.

Jetzt macht mich meine Steuerberaterin darauf aufmerksam, dass mittlerweile "Leistung, die im Zusammenhang mit einem Grundstück im Auslang stehen nicht der Umsatzsteuer unterliegen" § 3a (3) Nr. 1 UStG.

Ich frage bei meinen Auftraggebern (Großunternehmen und Konzerne!) nach und erhalte als Anwort: Davon ist uns nichts bekannt!

Ich frage bei einem Büro im Saarland nach die ähnlich wie ich arbeiten: "Jawohl, diese Regelung ist bei uns angekommen: Wir sind seit Monaten damit beschäftigt für das Finanzamt alle Rechnungen der letzten Jahre zu korrigieren".

Weiss jemand von Euch genaueres?

OLiver

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Aw: Umsatzsteuer Auslandsprojekte 22 Nov 2012 22:48 #43555

Hallo Oliver

keine Umsatzsteuer in Rechnung,

wenn Leistungsort im Ausland, also Auslandsprojekt, auch wenn es in Deutschland von Dir bearbeitet wird.

Auf deiner Rechnung könnten z.B. stehen:

Leistungen im Inland nicht umsatzsteuerbar.
Leistungsort gem. § 3a III Nr.1 UstG (Art.47 MWStSysRL in (z.B.) Ho-Chi-Minh-Stadt


Die genauen Informationen erhälst Du von Deinem Auftraggeber bzw. dessen Steuerberater

weiß nicht jeder und dann müssen halt irgendwann alle Rechnungen nochmal neu erstellt werden....

Frohes Schaffen

Ach ja, in der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es dafür auch eine Spalte...

du exportierst ja, zwar keine Autos, aber eine Leistung und die unterliegt nicht der heimischen Umsatzsteuer...

U

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Aw: Umsatzsteuer Auslandsprojekte 23 Nov 2012 08:04 #43556

Hallo Oliver,

U hat vollkommen Recht.
Für Leistungen (Planungen)die in Zusammenhang mit Grundstücken stehen, so auch die Erstellung von Bauplänen, ist in Deutschland keine Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Wir haben diesen Fall bei uns auch sehr häufig. Leider wissen, dass die großen Unternehmen / Konzerne auch oft nicht.
Ist aber trotzdem so.

Meine Empfehlung. Auf der Rechnung gesondert darauf hinweisen!!!

Z.B.
"Ohne Umsatzsteuer nach §3a UStG, Absatz 3. Steuerschuldernschaft des Leistungsempfängers" außerhalb der EU
oder

"Ohne Umsatzsteuer nach §13b UStG (Reverse-Charge). Steuerschuldernschaft des Leistungsempfängers" innerhalb der EU

Grüsse HaFo
Wer hohe Türme bauen will, muß lange beim Fundament verweilen. Anton Bruckner

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Aw: Umsatzsteuer Auslandsprojekte 23 Nov 2012 09:45 #43557

Danke für die Rückmeldungen!

Bin mal gespannt, wie das ausgeht. Meine Anspechpartner in den kaufmännischen Abteilungen bei Thyssen, Krupp und Co schwören von so was "noch nie gehört zu haben".

Oliver

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Aw: Umsatzsteuer Auslandsprojekte 23 Nov 2012 09:57 #43559

Vielleicht,

hilft den Kaufleuten diese Auszüge weiter...

Nachtrag: ich muss leider den Anhang etwas kürzen und die Qualität reduzieren, damit ich die Datei hochladen kann. :angry:
Ich hoffe, das Wesentliche , ist trotzdem erkennbar.

Gruss HaFo


P.S. Fehlt nur noch, dass uns die Kaufleute die Eurocodes erklären. :woohoo:

Anhang Umsatzsteuer_Bauplanung_Ausland.pdf wurde nicht gefunden.

Wer hohe Türme bauen will, muß lange beim Fundament verweilen. Anton Bruckner
Anhänge:

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Letzte Änderung: von HaFo.

Aw: Umsatzsteuer Auslandsprojekte 23 Nov 2012 13:44 #43563

Frau X von der YZ-AG hat sich gerade bei mir gemeldet. Sie behauptet: "Nein, das mit der der umsatzsteuerfreien Leistung gilt nur, wenn mein Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Solange der Kunde in Deutschland ist, muss für Auslandsprojekte mit MwSt abgerechnet werden"

Kommt mir irgendwie unlogisch vor. Ich dachte immer, die Umsatzsteuer wird durch die ganze Wertschöpfungskette weiter gereicht; d.h. Umsatzsteuer wird entweder vom ersten Handgriff an in Rechnung gestellt oder eben nicht.

Es bleibt spannend. Schön zu wissen, dass nicht nur unsere Eurocode- und Normungsexperten Konfusion erzeugen können! ;)


Oliver

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