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DIN EN 1090-1 22 Aug 2012 13:35 #42434

Ich habe eine Frage zur DIN EN 1090-1 und hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich möchte mich, zur besseren Verständlichkeit, auf ein Beispiel beziehen: Nehmen wir mal an, es geht um die Planung, Fertigung, Montage eines Balkons.

Ich übernehme als Stahlbaufirma den Auftrag für einen Balkon. Also plane ich, gebe eine Statik in Auftrag, erstelle die Werkstattzeichnungen selbst und bin dann auch für die komplette Dokumentation (WPK) und die CE-Kennzeichnung zuständig. Dann liefere ich den Balkon und die Montage übernimmt eine andere Firma (ein Sub von mir). Diese Firma ändert an dem Balkon während der Montage (Änderungen, welche die Statik nicht beeinflussen), schweißt kleine Träger an, ändert das Geländer,..... . Wie sieht es nun mit der CE-Kennzeichnung aus? Muss die Kennzeichnung geändert werden? Von mir oder der Montagefirma? Welchen Einfluss hat es, wenn ich die Änderungen genehmige-vielleicht, auch um einen fehler während der Fertigung auszugleichen? Reicht es dann aus, die Zeichnungen anzupassen?

Der gleiche Fall wäre, wenn ich als Generalplaner einen Auftrag für den Balkon übernehme (so zu sagen "schlüsselfertig"). Ich mache die Planung, Statiker ist mein Sub, Werkstattzeichnungen sind mein Sub, Fertigungsfirma ist mein Sub, Montagefirma ist mein Sub. Wie verhält es sich dann, wenn die Montagefirma Änderungen auf der Baustelle vornimmt (mit meiner Genehmigung-z.Bsp. um Planungsfehler, Bautoleranzen, neue Gegebenheiten auf der Baustelle, auszugleichen).

DANKE!!!

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