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HOAI 13 Apr 2012 06:10 #40655

Hallo Kollegen,

gehört das WDVS bei Abrechnung nach HOAI § 48 (2 + 3)zu den anrechenbaren Kosten?
Wo steht da was?

Klenkes

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Aw: HOAI 13 Apr 2012 07:05 #40656

Hallo

in der HOAI ist die Dämmung meises Wissens nicht erwähnt.
Vor nem viertel Jahr hat mir so ein Heisspornkämmerer die Gefälledämmung
auf nem Flachdach bei den anrechenbaren Kosten rausgestrichen....
Also ich würde jetzt sagen nein!

Andreas
..

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Aw: HOAI 10 Jul 2012 15:08 #41916

Hallo,

wenn es sich um ein Gebäude handelt (ich gehe aufgrund des WDVS mal davon aus), zählt es dazu. DIN 276-1:2008-12, Kostengruppe 335. Genauso wie Fenster, Sonnenschutz, Abdichtungen, Einbaumöbel, Einbauküche etc.pp. Nach HOAI 2009 alles, was in den Kostengruppen 300 (Baukonstruktionen) und 400 (technische Anlagen) steht.
Siehe §4 HOAI 2009: Es gilt die DIN 276 in der Fassung von 12/2008, sonst nix!

Das ist eine sehr interessante Geschichte:
Stell dir vor, es geht um die Planung eines EFH für einen Arzt, und der baut seine Praxis gleich mit ins Haus ein. Der gute Mann ist Radiologe und kauft einen Computertomographen für 5.000.000,- €.
Dann erhöht dieses Gerät deine anrechenbaren Kosten un 5.000.000,- € x 10% = 500.000,- €. Gehört nämlich zu Kostengruppe 474 ;)

Wieso ermittelst Du bei einem Gebäude nach § 48(3)? Gilt doch i.d.R. nur für Ingenieurbauwerke.
Ist §48(2) erfüllt (hoher Anteil der Kosten an der Gründung und der Tragkonstruktion oder Umbau)?
Und selbst wenn: Du kannst eine Kostenermittlung nach §48(3) vereinbaren, musst Du aber nicht.
Und wenn schon geschehen:
Nicht vergessen, dass die unter §48(3) aufgeführten Kosten zu 100% angesetzt werden, nicht nur zu 55% wie nach §48(1).

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