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Tiefgarage mit gepflasterter Sohle 23 Aug 2011 14:36 #37570

hallo Liebe Kollegen,

ich habe folgende Situation zu beurteilen und die entsprechenden Maßnahmen festzulegen.
Vielleicht kann ein Kollege mir helfen.

1. Tiefgarage unter einem Mehrfamilienwohnhaus (keine öffentliche Nutzung) mit einem waagerechten Fahrbahnbelag aus Pflaster im Splitbett. Die Stützen und Wände stehen auf Einzel- und Streifenfundamenten unterhalb des Splittbettes. Die Arbeitsfuge soll abgedichtet (beschichtet) werden.
2. Die Garagenzufahrt besteht aus einer Stahlbetonplatte mit zweilagiger, beheizter Gussasphaltschicht, ohne zusätzliche Abdichtung. Die Schrammborde bzw, der einseitige Fußgängerweg sind nicht beschichtet. Etwa 75% der Zufahrtrampe sind frei bewittert, d.h. nicht überdeckt. Die aufgehenden Stützwände und die Sohle incl. der Schrammborde und des Gehweges sollen aus Ortbeton hergestellt werden.


Vorliegende Literatur:
DIN 1045-1
DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen
NABau, Stand der Auslegungen 12.05.2009, Seite 6

Bisherige eigene Erkenntnisse:
1. Betonflächen unter den Pflasterflächen (Oberseiten und Flanken der Fundamente): XD1 (nach NABau), XC2 --> C30/37; c,nom=55mm
2. Flanken der Wände und Stützen prinzipiell wie 1., alternativ beschichtet mit OS8, dann nur XC2, C25/30; c,nom=35mm
3. Sohlplatte der Rampe unter 2xGussasphalt prinzipiell wie 1., zusätzlich XF2 --> C25/30-LP oder C35/45; c,nom=55mm.
Jedoch in der senkrechten Anschlußfuge an den Schrammbord/Gehweg problematisch, da diese direkt vom Schmelzwasser hinterlaufen werden kann. (Im DBV-Merkblatt als Detailzeichnung nur MIT zusätzlicher Abdichtung nach DIN 18195-2 unter dem Gussasphalt dargestellt. Diese würde ich an den Schrammborden bis OK-Gussasphalt hochziehen.)
4. Gehweg XC4, XD3, XF2 --> C30/37-LP; c,nom=55mm
5. Seitliche Wände der Rampe XC4, XF1 --> C25/30; c,nom=40mm

Fragestellung:
Liege ich mit meinen Annahmen richtig?
Welche ergänzende Literatur können sie mir empfehlen, in der diese Situationen, Speziell TG mit Pflaster, beschrieben sind und ggf. genauere Angaben zu Expositionsklassen und ggf. Abdichtungssystemen genannt werden?
Eventuell könne Sie mir auch direkt für die verschiedenen Bauteile Expositionklassen und Betongüten angeben.
Speziell interessieren die Detailpunkte
- Fußpunkte der Wände und Stützen auf Fundamenten unter Pflasterbelag. Abdichtung ja/nein und/oder Betondeckung auf 55mm, Betongüten?
- Wände und Stützen über der waagerechten Pflasterfläche mit oder ohne Spritzschutz? Wenn ja, wie hoch?
- Fahrbahnflächen unter der (zumindest zeitweise beheizten) Gussasphaltschicht. Muss hier auch die XF Expoklasse angesetzt werden? welche XD und XC?
- Schrammborde und Gehweg. Welche Betongüte, -deckung, XC, XD, XF? Ist eine Beschichtung ein Muß?
- Aufgehende Stützwände der TG-Zufahrtrampe. Welche Betongüte, -deckung, XC, XD, XF?

Im Forum und über Google hab ich nix gescheites gefunden. TG mit Pflasterflächen scheinen nicht so verbreitet zu sein. In der Literatur werden sie nicht wirklich behandelt.

Vorerst schon mal Danke

Thomas D.
Freundliche Grüße
Thomas Dietz

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Aw: Tiefgarage mit gepflasterter Sohle 27 Aug 2011 10:44 #37607

Hallo,
Pflaster ist schlecht. Im Splitt können sich Ölreste usw. ansammeln,die Brände beschleunigen. Richtig ist ein bezin-und ölfester Betonestrich, der auch gereinigt wird. Asphalt ist überflüssig, die Rampe soll auf jeden Fall beheizt sein, vor dem Tor eine Querrinne für Regen u. Schme- lzwasser mind. 30/30. Die Rampenoberfl. muss tritt-und gleitsicher sein bzw. rauh bleiben. Die Wege beids. sollten Kantenschienen haben, etwa L 60x5. Mgl. Radabweiser an den wicht.Stellen. Bei den Wangen der Zufahrt habe ich Lehrgeld bezahlt: Bis in Kniehöhe Zementputz mit extra Anst- rich vorsehen, Trennfuge ! Es wird feucht durch Spritzwasser und friert im W. auf. Die Wand-OK mit Zinkblech und steh. Falzen, verlötet. Gelän- der aus CroNi, Schraubverb. bevorzugen. Ohne Ampel gehts schlecht, Fun- ksteuerung, Markierung, Beschilderung, Brandschutz und Warnanlage(n). Wenn was fehlt, werden die Mieter alles ausgraben, was ihnen zur Miet- minderung dienen kann. Die Eigentümer machen evtl. Sammelklage ggü.dem Planer. Wenn der BH sparen will oder Änderungen, unterschreiben lassen.
Gruss W.E.

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