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In allen Bundesländern Nachweisberechtigt ? 27 Aug 2010 15:56 #33382

  • HerrLehmann
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Hallo Kollegen

Bin ich jetzt in allen Bundesländern Nachweisberechtigt ?
Ich bin als Tragwerksplaner in Niedersachsen (Zwangs)Mitglied der Ingenieurkammer und zusätzlich Nachweisberechtigt in Sachsen Anhalt und Schleswig Holstein.
Sachsen Anhalt
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie entfällt die Liste der Nachweisberechtigten. Damit die Kohle für die Führung der Liste nicht verloren geht, wird eine Liste der Berufs-Haftpflichtversicherten aus dem Hut gezaubert. Die Anforderungen an die Versicherung sind höher als meine Versicherung (2-fache Absicherung). Gefordert wird eine 3-fache Absicherung. Ein neuer Vertrag mit höheren Beiträgen muss her. In einem Schreiben der IK Niedersachsen wird darauf hingewiesen, dass nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie eine Eintragung in einem anderen Bundesland nicht mehr notwendig ist um nachweisberechtigt zu sein.
Was ist hier los ??

Schleswig Holstein
In Sch H bin ich in der Liste nach § 15 …… (ArchIngKG) eingetragen. Die geänderte LBO Sch H fordert in den § 70,78,79 die Personen nach § 15…..(Kriterienkatalog, Bauüberwachung, Bauzustandsüberwachungen). Habe ich bei Beauftragung der Statik gleich einen Bauüberwachungsvertrag (!) abgeschlossen, den ich im Honorar berücksichtigen muss, bzw. was ist wenn nur die Statik beauftragt wurde ?

Für welche Bundesländer gilt die EU-Dienstleistungsrichtlinie ?

Grüsse

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Aw: In allen Bundesländern Nachweisberechtigt ? 15 Sep 2010 11:29 #33540

Hallo

die EU-Dienstleistungs-RiLi interessiert irgendwie nur ein paar Bundesländer. Wir konstruieren deutschlandweit für Zimmereien Holzhäuser und z.T. mache ich dann auch Statik + EnEV. Ist bei jedem Bundesland anders.
NRW -> keine Anforderungen an Statik
Rheinlandpfalz -> übernimmt andere Listen bei Gleichwertigkeit
BaWü -> keine Liste, aber man muss Berufserfahrung bestätigen
Bayern -> Liste TWPlaner (hier bin ich eingetragen)
Schleswig -> Listeneintrag zwingend + Bauüberwachung als Statiker
Hessen -> Listeneintrag zwingend (z.T.aber vereinfachte Aufnahme aus anderen Listen) + Bauüberwachung als Statiker
...

Ganz wichtig: Diese Listen gelten immer nur für einfache Gebäude (-klassen, je nach Bundesland). Für diese darf man dann eigenverantwortlich Statiken einreichen. Für die anderen Gebäude braucht man einen Prüfingenieur zusätzlich, aber keine Qualifikation oder Liste!!
Denn wenn der Prüfer die Statik kontrolliert ist sie ja per definitionem richtig (selbst wenn sie ein Bäcker aufgestellt hat). Und der Prüfer hat dann die Bauabnahme inne!

eine schöne Übersicht aller Bundesländer war im Ingenieurblatt Aug.2010, aber nur in der NRW-Beilage.

Mit der Bauüberwachung ist das so eine Sache, bei uns gibts das nicht (da bin ich verdammt froh!). In SH und Hessen hätte ich ein ziemliches Haftungsrisiko, weil ich dort die Baustellenabnahme machen und fürs Bauamt bestätigen muss!!!

Grüße aus dem Bergischen

Georg

P.S.: Ist dieser Beitrag nicht besser unter Forum Statik aufgehoben? Da sehens mehr Leute. Wie schiebt man den denn rüber??

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Aw: In allen Bundesländern Nachweisberechtigt ? 15 Sep 2010 11:35 #33541

P.P.S.:
Ich denke wenn du in SH pauschal "1 Stück Statik" anbietest, wird der Bauherr von dir die Bauabnahme (des tragenden Rohbaus) fordern. Also lieber separat vereinbaren, dass du diesen Aufwand (und die Haftung!!) auch bezahlt bekommst.

Georg

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