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Wie ist das außerhalb von Bayern? 02 Okt 2003 11:08 #981

  • Franz
  • Franzs Avatar Autor
Gemäß BayBO müssen auch für Bauvorhaben geringer Schwierigkeit unabhängig vom Genehmigungsverfahren die bautechnischen Nachweise <br />
wie Standsicherheit, Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile sowie Wärme- und Schallschutz "aud ser Baustelle vorliegen". <br />
Als Beratender Ingenieur mit Listeneintrag in der Bayerischen-Ingenieurekammer-Bau bin ich zwar berechtigt diese Nachweise zu führen, <br />
doch lassen viele Bauherrn diese Nachweise erst gar nicht erstellen. Als Grund kann ich zum einen Unwissenheit aufführen, weil sich vor allem im privaten Hausbau der Entwurfsverfasser nach dem Genehmigungsverfahren aus dem Bauprozeß ausklinkt und deshalb unter anderem seine Hinweispflichten gemäß Art. 57 BayBO nicht mehr erfüllt. <br />
Als weiterer Grund kann hier Vorsatz aufgeführt werden, um das Honorar für die bautechnischen Nachweise zu sparen. Der Verzicht auf das Erstellen der bautechnischen Nachweise, sei es als Unwissenheit oder Vorsatz wird meiner Meinung durch mangelnde Kontrolle der jeweils zuständigen Behörden begünstigt bzw. erst ermöglicht. <br />
Entgegen dem Falschparker im Straßenverkehr muß ein Bauherr ohne bautechnischen Nachweise in Bayern keine Kontrolleure fürchten.<br />
Wie mir von Behörden und der Kammer bestätigt wurde, ist bekannt daß in Bayern sogar für bis zu 40% der Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeit entweder keine bautechnischen Nachweise angefertigt bzw. nicht den dafür zuständigen Sachverständigen zur Prüfung vorgelegt werden!!!<br />
Darf sich ein Bundesland soweit aus dem Baugenehmigungsverfahren zurückziehen, daß es bei Vorgängen bei denen es auch um die Gesundheit von Bewohnern und Passanten geht nur auf den Guten Willen seiner mündigen Bürger vertraut?<br />
Warum sind bautechnische Nachweise keine Bauvorlagen die zum Bauantrag gehören?<br />
Wie ist das in anderen Bundesländern?<br />

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Re: Wie ist das außerhalb von Bayern? 02 Okt 2003 11:25 #982

  • Ralf
  • Ralfs Avatar Autor
am Bsp. Neubau EFH und kleinere BV:<br />
In Sachsen müssen neben dem Bauantrag die bautechnischen Nachweise (für den Planungsstand Genehmigungsplanung) wie Standsicherheit, Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile sowie Wärmeschutz dem Bauamt vorliegen. Die Unterlagen werden nur auf Vollständigkeit geprüft bzw. mancher Bearbeiter entscheidet nach dem Schwierigkeitsgrad des Objektes, ob die Statik an einen Prüfing. weitergeleitet werden. Dies ist aber selten nur noch der Fall. In einer Mitteilung eines BOA habe ich letztens gelesen, wo das BOA dem Bauherren vorschlägt, die Prüfung im eigenen Interesse und in Eigenregie durchführen zu lassen. Das Amt hält sich da raus.<br />

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Re: Wie ist das außerhalb von Bayern? 02 Okt 2003 14:06 #983

  • Joachim
  • Joachims Avatar Autor
In Niedersachsen muß z.B. für EFHs der Statiker nur eine Erklärung abgeben, dass er die Nachweise erstellt hat. Laut Bauordnung müssen sie auch auf der Baustelle vorliegen. Kontrollen gibt es nicht, jeder kann bauen wie er will, solange ihn niemand anzeigt. Für Garagen, Carports und Gartenhäuser hat man seit 1.1.03 die Baugenehmigung ganz abgeschafft. Viel Spass und Freude für die Gerichte, wenn die Fehler dann dort landen!

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